Der Europäische Gerichtshof hat in einer am 16.07.2020 veröffentlichten Entscheidung das „Privacy Shield“ Abkommen zum Datentransfer zwischen der EU und den USA für ungültig erklärt. Auch wenn beim internationalen Datentransfer die Verwendung von EU Standardvertragsklauseln zur Absicherung solcher Datentransfers weiter möglich bleibt, müssen Unternehmen zukünftig bestimmte Auflagen beachten.
Die Hintergründe des Verfahrens und Handlungsempfehlungen für Ihr Unternehmen finden Sie im beiliegendem Newsletter.
Wir unterstützen Sie und Ihr Unternehmen gerne bei der Umsetzung der neuen rechtlichen Anforderungen beim internationalen Datentransfer. Sprechen Sie uns an!