Der Name von mehreren ausländischen Städten, von denen zumindest eine dem durchschnittlich informierten inländischen Verkehr bekannt ist, kann jedoch dann als geographische Herkunftsangabe dienen, wenn die konkret beanspruchten Waren mit dieser Stadt in Verbindung gebracht werden können (etwa weil dort entsprechende Verarbeitungs- oder Handelsbetriebe angesiedelt sind). Dies gelte auch, wenn die Stadt in ihrer amtlichen Bezeichnung einen weiteren lokalisierenden Zusatz enthalte, unabhängig davon, ob dieser bei der Bezeichnung stets (oder meist) mitverwendet wird.