Mit der Entscheidung regelt der Rat ein einheitliches Verfahren zur Klassifizierung und Annahme von Abfällen auf Abfalldeponien. Neben dem Annahmeverfahren werden dabei insbesondere Grenzwerte für bestimmte Abfallarten bzw. Deponieklassen festgelegt. Dabei handelt es sich um Werte für Inertabfälle und gefährliche Abfälle bzw. die entsprechenden Deponieklassen. Für nicht gefährliche Abfälle - also insbesondere Siedlungsabfälle - konnte der Rat sich dagegen nur über Grenzwerte für den Sonderfall einigen, dass bestimmte nicht gefährliche Abfälle gemeinsam mit gefährlichen Abfällen abgelagert werden. Die Entscheidung des Rates tritt am 16.07.2004 in Kraft und muß von den Mitgliedstaaten spätestens ein Jahr nach diesem Zeitpunkt angewendet werden.