Am 13. Dezember 2014 tritt die sogenannte Lebensmittelinformationsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 1169/2011) in Kraft. Diese regelt nicht nur - aber eben auch - eine Mindestschriftgröße auf Grundlage einer x-Höhe von mindestens 1,2 mm. Bei Verpackungen, deren größte Oberfläche weniger als 80 cm2 beträgt, reduziert sich das Mindestmaß auf 0,9 mm.
Den vollständigen Newsletter finden Sie hier.