Über weitergehende Jahre hat das Verfassungsgericht nicht entschieden. Auch hier sind derzeit Verfahren anhängig. Wir können jedem nur dringend empfehlen, die Steuerbescheide für die Zeiten 1996 fortfolgende offen zu halten, damit als Spekulationsgewinne deklarierte Gewinne steuerfrei vereinnahmt werden können. Für die Jahre 1997 und 1998 steht dies nunmehr fest.