Das Bundeskabinett hat am 20.05.2020 zur Umsetzung der Beschlüsse des Vermittlungsausschusses zum Klimaschutzproramm 2030 u. a. die schon Ende letzten Jahres angekündigten Änderungen des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) auf den Weg gebracht: Der CO2-Preis für Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas steigt danach bereits ab 2021 deutlich an - im Gegenzug werden Bürger und Unternehmen beim Strompreis entlastet. Damit werden sich Transport- und Logistikleistungen im kommenden Jahr in erheblichem Maße verteuern mit weitreichenden Auswirkungen auch und insbesondere für Unternehmen der Entsorgungsbranche.
Nationaler Emissionshandel mit Brennstoffen
Das BEHG ist zum 20.12.2019 in Kraft getreten. Das Gesetz führt ab 2021 ein nationales Emissionshandelssystem (nEHS) für die Sektoren Wärme und Verkehr ein mit der Folge, dass künftig auch eine CO2-Bepreisung für Emissionen aus der Verbrennung fossiler Brenn- und Kraftstoffe (insbesondere Heizöl, Flüssiggas, Erdgas, Kohle, Benzin, Diesel) stattfinden wird.
Erhöhung des Zertifikatspreises bereits ab 2021
Ein noch vor dem Beginn der ersten Handelsperiode geplantes Änderungspaket sieht nun vor , den nationalen Emissionshandel von Anfang an, also bereits ab dem 01.01.2021, mit einem fixen CO2-Preis von 25 Euro pro Tonne starten zu lassen. Dies entspricht nach Angaben des Bundesumweltministeriums brutto sieben Cent pro Liter Benzin, acht Cent pro Liter Diesel und ebenfalls acht Cent pro Liter Heizöl sowie 0,5 Cent pro Kilowattstunde Erdgas. Ursprünglich war für die Einführungsphase lediglich ein Festpreis von 10 Euro pro Emissionszertifikat vorgesehen. Erst im Jahr 2023 sollte sich der Festpreis auf 25 Euro erhöhen. Sollte das Änderungspaket in der aktuell diskutierten Form verabschiedet werden, wovon derzeit allgemein ausgegangen wird, sollen die Zertifikate nun bis zum Jahr 2025 mit einem bis auf 55 Euro ansteigenden Festpreis ausgegeben werden. Ab 2026 wird der Zertifikatepreis dann durch Versteigerungen ermittelt, wobei für 2026 ein Preiskorridor von 55 Euro bis 65 Euro pro Tonne CO2 vorgegeben ist.
Auswirkungen auf Erfassungs-/Transportkosten
Die künftige CO2-Bepreisung von Emissionen aus der Verbrennung fossiler Brenn- und Kraftstoffe wird sich u. a. auf den Dieselpreis und damit in erheblichem Maße auf die
Transport-/Logistikkosten – nicht nur, aber auch in der Entsorgungsbranche – auswirken. Logistikleistungen jedweder Art werden sich voraussichtlich massiv verteuern. Kalkulatorisch sollte dieser Befund insbesondere beim Abschluss langfristiger Verträge angemessen berücksichtigt werden. Die vertragliche Regelung von Preisanpassungsmechanismen sowie die Festschreibung von Verhandlungsklauseln für die Preisgestaltung stellen geeignete Instrumente dar, um etwaige Kalkulationsrisiken zu minimieren und übermäßige Risikozuschläge zu vermeiden.
Haben Sie Fragen im Zusammenhang mit der Gestaltung von Transport- oder Logistikverträgen, der Regelung von Preisanpassungs- oder Verhandlungsklauseln ? Wir beraten Sie gerne!