Zukünftig einheitliche Vergabeverordnung
Insgesamt hat sich das bestehende Rechtsschutzsystem jedoch nach Auffassung des Ministeriums bewährt. Es wird allerdings nicht auf Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte ausgedehnt. Das Ministerium ist der Ansicht, für Aufträge unterhalb der Schwellenwerte reiche der traditionelle Rechtsschutz des deutschen Rechts aus, der sich im wesentlichen auf Ersatz erlittener Schäden beschränkt, die durch das rechtswidrige Verhalten von Auftraggebern entstanden sind. Oberhalb der EU-Schwellenwerte werden voraussichtlich die Vergabeverfahren für alle Aufträge in einer einheitlichen Vergabeverordnung des Bundes geregelt. Unterhalb der Schwellenwerte soll es bei den haushaltsrechtlichen Regeln bleiben. Im Bereich der Lieferungen und Dienstleistungen soll das Bundeshaushaltsrecht Bezug auf die neue Rechtsverordnung nehmen und deren entsprechende Anwendung anordnen, während bei den Bauleistungen das Bundeshaushaltsrecht auf eine künftig deutlich schlankere VOB/A verweisen soll. Nach den Vorstellungen des Ministeriums werden die freiberuflichen Leistungen nur oberhalb der EU-Schwellenwerte erfasst. Für alle Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte sollen weitgehende Vereinfachungen gelten, Fristen sollen abgeschafft und das Vergabeverfahren weitgehend frei gewählt werden können.