Der Bundesfinanzhof („BFH“) hat in einer Grundsatzentscheidung vom 28. November 2016 (Az.: GrS 1/15) den seit 2003 geltenden "Sanierungserlass" des Bundesministeriums der Finanzen („BMF“) verworfen. Der BFH sieht in der im Sanierungserlass enthaltenen Befreiung von der Ertragsteuer von Sanierungsgewinnen eine Überschreitung der Befugnisse des BMF und rügt den darin liegenden Verstoß gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung. Diese, am 8. Februar 2017 veröffentlichte Entscheidung des Großen Senats des BFH ist von essentieller Bedeutung für die Besteuerung insolvenzgefährdeter Unternehmen.
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