Die BRAK hat nach Durchführung eines mehrmonatigen förmlichen Vergabeverfahrens einen neuen Dienstleister für die Übernahme, Weiterentwicklung und den Betrieb des beA ermittelt. Die Bietergemeinschaft Westernacher IT-Solutions GmbH / Rockenstein AG gab das beste finale Angebot ab und hat den Zuschlag erhalten.
Vor der Eröffnung des eigentlichen Vergabeverfahrens führte die BRAK eine Markterkundung durch, an der mehrere Dutzend potentielle Bieter beteiligt wurden. Die Erkenntnisse daraus und aus den bisherigen Erfahrungen mit dem beA mündeten in die Neuausschreibung. Aus haushaltsrechtlichen Gründen war die BRAK zur Durchführung eines förmlichen Vergabeverfahrens auf Basis der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) angehalten. Das EU-Vergaberecht ist für die BRAK mangels Auftraggebereigenschaft nach § 99 GWB nicht einschlägig.
Das Verfahren wurde mit einem Teilnahmewettbewerb eröffnet. Die Bekanntmachung erfolgte auf einer Vergabeplattform im Internet, um eine größtmögliche Zahl an Interessenten anzusprechen. Vier Unternehmen bzw. Unternehmensgemeinschaften konnten als besonders geeignet eingestuft werden und erhielten eine Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Nach der ersten indikativen Angebotsabgabe der teilnehmenden Bieter sowie dem darauf folgenden umfangreichen Verhandlungsgespräch ergab die finale Angebotsabgabe einen deutlichen Punktevorsprung für die Bietergemeinschaft Westernacher IT-Solutions GmbH / Rockenstein AG. Die Ermittlung erfolgte auf der Basis der zuvor festgelegten Bewertungsgrundlagen. Das Vergabeverfahren verlief störungsfrei, insbesondere ohne Rüge eines Bieters, und wird von allen Beteiligten als sehr erfolgreich bewertet.
Vertreter Bundesrechtsanwaltskammer
avocado rechtsanwälte: Dr. Klaus Greb (Vergaberecht, Berlin, Federführung); Jan Peter Voß (IT-Recht, Frankfurt); Dr. Jörg Michael Voß (IT-Recht, Frankfurt); Dr. Lukas Ströbel (IT-Recht, Frankfurt)