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Eintrag
Beitritt der Europäischen Union zum Madrider Protokoll zum 01.10.2004 Internationale Registrierung...
22.12.2004 avocado allgemein

Beitritt der Europäischen Union zum Madrider Protokoll zum 01.10.2004 Internationale Registrierung von Marken über Gemeinschaftsmarken

Durch diese Verbindung wird es den Anmeldern und Inhabern einer Gemeinschaftsmarke ermöglicht, eine internationale Registrierung über die Gemeinschaftsmarke durchzuführen. Zuvor war eine nationale Marke in einem europäischen Staat erforderlich. Außerdem ermöglicht es der Beitritt Markeninhabern, außerhalb des Gebiets der Europäischen Union mit einer internationalen Registrierung den Schutz ihrer Marke auf die gesamte europäische Union auszudehnen.

Praxistipp
Eine Internationale Markenregistrierung ist wesentlich günstiger als eine Markenanmeldung in einer Vielzahl von Staaten.

© avocado rechtsanwälte Berlin Frankfurt Hamburg Köln München Brüssel

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