Auch bei Mängeln besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des für Schwarzarbeit gezahlten Entgeltes, das hat der BGH in einem aktuellen Urteil vom 11.06.2015 entschieden. Diese und noch weitere spannende wie praxisrelevante Entscheidungen zum Bau- und Architektenrecht stellen wir Ihnen in unserem neuen Newsletter vor.
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