Wenn das Novellierungsvorhaben abgeschlossen ist, wird das Papier aus insgesamt drei Abschnitten bestehen. Der Teil I (Allgemeiner Teil) wird vor die Klammer gezogene Grundsätze und allgemein gültige Rahmenbedingungen für die Verwertung enthalten, die unabhängig vom jeweiligen Abfall zu beachten sind. Der Teil II (Abfallspezifische Anforderungen – Technische Regeln) wird konkrete Festlegungen für einzelne Stoffgruppen enthalten. Hierzu gehören auch Vorgaben für den Einbau, insbesondere Zuordnungswerte und Einbaubedingungen. Erfasst werden hierbei mineralische Abfälle aus dem Baubereich wie Bodenmaterial, Strassenaufbruch und Bauschutt, Kraftwerksabfälle, Gießereiabfälle sowie Schlacken und Aschen aus der thermischen Abfallbehandlung. Im abschließenden Teil III (Probenahme und Analytik) werden Verfahren für Probenahme, Probenaufbereitung und Analytik sowie Vorgaben für die in den jeweiligen technischen Regeln behandelten Abfallarten festgelegt.
Technische Regeln Bodenmaterial
Der vorliegende Allgemeine Teil weist den Bearbeitungsstand 15.05.2003 auf. Er wird in dieser Form Gegenstand eines Hearings sein, zu welchem die LAGA am 16.10.2003 in Mainz eingeladen hat. Ebenfalls Gegenstand des Hearings ist der erste zur Diskussion gestellte Abschnitt des Teils II des Gesamtpapiers, nämlich die „Technischen Regeln für die Verwertung von Bodenmaterial“. Dieser Abschnitt datiert in der letzten Fassung vom 09.07.2003. Es wird abzuwarten sein, ob die Anhörung dazu führen wird, dass die in den beiden Papieren formulierten Vorgaben überdacht werden.
Z-Werte
Gegenstand sowohl des „Allgemeinen Teils“ wie auch der „Technischen Regeln für die Verwertung von Bodenmaterial“ sind unter anderem Anforderungen an die Verfüllung von Abgrabungen. Tendenz hierbei: Im Vergleich zur gegenwärtigen Praxis werden die Anforderungen deutlich verschärft. Dieser Befund gilt auch insgesamt für die einzelnen Einbauklassen (Z-Werte). Im Einladungsschreibens des Umweltministeriums Rheinland-Pfalz zum Hearing am 16.10.2003 heißt es: Die gegenwärtig diskutierten Zuordnungswerte seien in den betroffenen Wirtschaftkreisen als „sehr ehrgeizig“ kritisiert worden. Letzteres ist zutreffend.
Gegenstand sowohl des „Allgemeinen Teils“ wie auch der „Technischen Regeln für die Verwertung von Bodenmaterial“ sind unter anderem Anforderungen an die Verfüllung von Abgrabungen. Tendenz hierbei: Im Vergleich zur gegenwärtigen Praxis werden die Anforderungen deutlich verschärft. Dieser Befund gilt auch insgesamt für die einzelnen Einbauklassen (Z-Werte). Im Einladungsschreibens des Umweltministeriums Rheinland-Pfalz zum Hearing am 16.10.2003 heißt es: Die gegenwärtig diskutierten Zuordnungswerte seien in den betroffenen Wirtschaftkreisen als „sehr ehrgeizig“ kritisiert worden. Letzteres ist zutreffend.