Mit dem Altlastenerlass wird den für die Bauleitplanung verantwortlichen Gemeinden, den Bauaufsichtsbehörden sowie den Bodenschutzbehörden als Trägern öffentlicher Belange eine speziell am Landesrecht Nordrhein-Westfalen ausgerichtete Vollzugs- und Handlungshilfe zur Verfügung gestellt. Gegenstand sind insbesondere die Schnittstellen zwischen dem Bauplanungs- und Bauordnungsrecht mit dem Bodenschutzrecht. Der Altlastenerlass soll – wie schon der Mustererlass der ARGE BAU – als Grundlage für die Berücksichtigung von schädlichen Bodenveränderungen und Altlasten bei der Bauleitplanung und der Zulassung von Vorhaben dienen und für Investoren und Grundstückseigentümer Planungs- und Investitionssicherheit schaffen. Die Erfahrungen mit dem bisherigen Mustererlass der ARGE BAU haben gezeigt, dass allen Beteiligten damit gedient ist, wenn bereits im Stadium der Bauleitplanung bzw. spätestens im Zulassungsverfahren Bodenbelastungen hinreichend Berücksichtigung finden.