Die Ausschreibung von Rettungsdienstleistungen war zuletzt mehrfach Gegenstand vergaberechtlicher Auseinandersetzungen. Die Entscheidung des BGH vom 01.12.2008 ist da nur ein prominentes Beispiel. Ob der BGH alle in diesem Zusammenhang relevanten Fragen abschließend geklärt hat, ist allerdings fraglich – nicht zuletzt vor dem Hintergrund, dass bei der Vergabe von Rettungsdienstleistungen landesspezifische Besonderheiten zu berücksichtigen sind. Auch wir möchten zur Klärung offener Fragen beitragen. Antworten finden Sie in unserem aktuellen Newsletter.