Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 07. Juni 2013 beschlossen, keinen Einspruch gegen das vom Bundestag verabschiedete Gesetz zur Änderung des GWB einzulegen. Damit treten die Änderungen – mit einer Ausnahme, die ein Inkrafttreten zum 01. Januar 2018 bestimmt – am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
Durch die Gesetzesänderung werden bislang bestehende Unterschiede zwischen deutscher und europäischer Fusionskontrolle weiter verringert und der Handlungsspielraum kleiner und mittlerer Presseunternehmen erweitert. Zugleich werden die im GWB enthaltenen Missbrauchsvorschriften einfacher und verständlicher gefasst. Auch die Position der Verbraucherverbände wird durch eine angemessene Beteiligung an der privaten Kartellrechtsdurchsetzung verbessert. Zudem wird das kartellrechtliche Bußgeldverfahren effizienter gestaltet und sichergestellt, dass das wettbewerbliche Handeln der Krankenkassen dem Kartellrecht unterliegt. Schließlich erfolgen noch redaktionelle Anpassungen des GWB an den Vertrag von Lissabon, der am 01. Dezember 2009 in Kraft getreten ist.