Die Änderungsverordnung beinhaltet schwerpunktmäßig eine Anpassung der 11. BImSchV an die Neuerungen der europäischen Vorgaben zum europäischen Schadstoffemissionsregister (EPER). Letzteres wird abgelöst durch ein europäisches Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister (E-PRTR).
Kernstücke der Novellierung sind
Für die Praxis bedeutsam dürfte insbesondere die Ausnahme von Abfallbehandlungsanlagen nach Ziff. 8.6, 8.10 und 8.11 des Anhangs zur 4. BImSchV vom Anwendungsbereich der 11. BImSchV sein. Die Verordnung bedarf der Zustimmung des Bundesrates, der voraussichtlich in seiner Plenarsitzung am 22.09.2006 hierüber entscheiden wird.