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Eintrag
Änderung der 11. BImSchV
09.01.2007 avocado allgemein

Änderung der 11. BImSchV

Die Änderungsverordnung beinhaltet schwerpunktmäßig eine Anpassung der 11. BImSchV an die Neuerungen der europäischen Vorgaben zum europäischen Schadstoffemissionsregister (EPER). Letzteres wird abgelöst durch ein europäisches Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister (E-PRTR).
Kernstücke der Novellierung sind

  • die Befreiung von Anlagen von der Pflicht zur Abgabe einer Emissionserklärung, die aufgrund des EPERs in den Anwendungsbereich der 11. BImSchV aufgenommen worden waren, 
  • die Ausnahme von Anlagen vom Anwendungsbereich der 11. BImSchV, bei denen wegen geringer Emissionsrelevanz keine Berichtspflicht zur Emissionserklärung erforderlich ist,
  • eine Anpassung der Abgabefristen an die für das E-PRTR vorgesehenen Fristen und 
  • die Änderung der EMAS-Privilegierungs-Verordnung als Folgeänderung.

Für die Praxis bedeutsam dürfte insbesondere die Ausnahme von Abfallbehandlungsanlagen nach Ziff. 8.6, 8.10 und 8.11 des Anhangs zur 4. BImSchV vom Anwendungsbereich der 11. BImSchV sein. Die Verordnung bedarf der Zustimmung des Bundesrates, der voraussichtlich in seiner Plenarsitzung am 22.09.2006 hierüber entscheiden wird.

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