Praxistip:
Nachdem die einschränkenden Vorschriften über das Sonderveranstaltungsrecht (§§ 7, 8 UWG a.F.) in der neuen Fassung des UWG ersatzlos gestrichen wurden, sind derartige Rabattaktionen zwar grundsätzlich zulässig. Bei Durchführung von Sonderveranstaltungen sind aber weiterhin die allgemeinen wettbewerbsrechtlichen Vorschriften zu beachten (insbesondere zum Verbot irreführender Werbung).
Einzelheiten:
Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs hat eine Elektrohandelskette im Zusammenhang mit einer ab dem 31.12.2004 beworbenen Kampagne abgemahnt, wonach der Kunde am 03.01.2005 keine Mehrwertsteuer zu zahlen brauche.
Als Preisaktion sei der eintägige Sonderverkauf mit dem Wegfall des Sonderveranstaltungsverbots zwar grundsätzlich zulässig. Der Hinweis auf diesen Aktionstag sei jedoch im Internet noch durch die Aussage ergänzt worden, dass dadurch alle Produkte „16 Prozent billiger“ seien. Diese Aussage hat die Wettbewerbszentrale als sachlich unzutreffend beanstandet. Eine Reduzierung der Verkaufspreise für den Aktionstag in Höhe des gesetzlichen Mehrwertsteuersatzes ergibt vom Bruttobetrag gerechnet nicht 16 Prozent, sondern richtigerweise nur 13,79 Prozent. Aus diesem Grund hat die Wettbewerbszentrale die Elektrohandelskette abgemahnt. Nach Angaben der Wettbewerbszentrale habe sich die Elektrohandelskette dahingehend eingelassen, seinen Kunden tatsächlich eine 16-%ige Reduzierung gewährt zu haben. Nach Auffassung der Wettbewerbszentrale müsse sich die Elektrohandelskette dann zumindest widersprüchliche Werbeaussagen entgegenhalten lassen, die dem Gebot der Transparenz bei der Bewerbung von Rabatten widersprächen.
Des Weiteren wurden Niederlassungen der Elektrohandelskette in Baden-Württemberg sowie im Saarland von der Verbraucherzentrale abgemahnt, nachdem es zu mehreren Beschwerden von Kunden über angebliche systematische Preissteigerungen vor der Rabattaktion gekommen war. Es soll z.B. der Preis für eine Digitalkamera vor der Aktion um über 23 Prozent hochgesetzt worden sein. Über den weiteren Verlauf dieser Auseinandersetzungen werden wir fortlaufend informieren.