Mit Urteil vom 22.08.2003 hat sich das Oberverwaltungsgericht des Saarlands mit der Frage auseinandergesetzt, ob ölverunreinigte Betriebsmittel in einem Müllheizkraftwerk energetisch verwertet werden können. Das Gericht verneint die Frage mit Blick auf den zu entscheidenden Sachverhalt und bezieht sich insoweit insbesondere auf die Kriterien des Europäischen Gerichtshof in der Straßburg-Entscheidung. Hierbei fällt auf, dass das Oberverwaltungsgericht Saarland den Europäischen Gerichtshof sehr stark in Richtung der Schlussanträge seines Generalanwalts vom 26.09.2002 interpretiert. Dies überzeugt nicht, da der Gerichtshof einige problematische Passagen in den Schlussanträgen des Generalanwalts gerade nicht
übernommen hat. Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Saarland ist nichts rechtskräftig. Die Revision ist zugelassen.