Die Kette der Neuigkeiten bei der grenzüberschreitenden Abfallentsorgung reißt nicht ab:
Zu verschiedenen Passagen der Verordnung über die Verbringung von Abfällen (Verordnung 1013/2006 – VVA) hat es in der Folge einer Intervention Deutschlands textliche Berichtigungen gegeben. Diese sind teilweise nicht ganz unerheblich, wie z. B. die Korrektur bei Verwechslungen der Begriffe „Empfängerstaat“ und „Versandstaat“. Die Berichtigung des Verordnungstextes finden Sie hier.
Ein weiterer wichtiger Punkt: Die Europäische Kommission hat sich gegenüber den Mitgliedsstaaten dahingehend geäußert, dass Verweisungen in der Abfallverbringungsverordnung auf die (alte) Abfallrahmenrichtlinie (2006/12/EG) noch bis zum Ablauf der Umsetzungsfrist für die neue Abfallrahmenrichtlinie (2008/98/EG) fortgelten. Die neue Abfallrahmenrichtlinie ist bereits in Kraft. Ihre Umsetzungsfrist läuft aber erst am 11.12.2010 ab. Ab diesem Zeitpunkt gelten Verweisungen der Verbringungsverordnung auf die alte Abfallrahmenrichtlinie automatisch als Verweise auf die neue Richtlinie. Kompliziert, aber richtig.
Die nächste Sitzung der Korrespondenten der EU-Mitgliedsstaaten zu Vollzugsfragen der Verbringungsverordnung findet am 16.01.2009 in Brüssel statt. Themen hierbei sollen unter anderem eine mögliche Vereinheitlichung der Berechnung von Sicherheitsleistungen, der Anhang IIIB sowie Kunststoffabfälle aus dem Anwendungsbereich der WEEE-Richtlinie sein.