Rechtsfragen bei der Verfüllung von Abgrabungen und kein Ende. Zwischenzeitlich ist die seit langem erwartete (Folge)entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz zum Einsatz von mineralischen Abfällen bei der Wiedernutzbarmachung einer Tongrube ergangen. Bekanntlicherweise hatte das Bundesverwaltungsgericht im Tongrubenurteil II den Rechtsstreit zurückverwiesen. Die nunmehr ergangene OVG-Entscheidung wird neue Diskussionen auslösen. Diskussionen insbesondere auch bei dem Projekt Bundesverwertungsverordnung, bei dem die Arbeitsentwürfe der Ersatzbaustoffverordnung und der geänderten Bundes-Bodenschutzverordnung derzeit verschiedene Gremien beschäftigen.
Urteil des OVG Rheinland-Pfalz vom 19.12.2007
Wir rekapitulieren: Das Bundesverwaltungsgericht hatte in einem sehr grundsätzlichen Urteil vom 14.05.2005 zur Verfüllung von Einrichtungen wie Tongruben Stellung genommen und in diesem Zusammenhang unter anderem Aussagen zur Relevanz des LAGA-Merkblattes M20 für die Verwertung von mineralischen Abfällen getroffen. Die einzelnen Inhalte dieser Entscheidung und deren Auswirkungen auf Verfüllmaßnahmen sind in der Folgezeit sehr kontrovers diskutiert worden und waren ein auslösender Faktor dafür, dass das Bundesumweltministerium mittlerweile Arbeitsentwürfe für die Verwertung von mineralischen Stoffen und Abfällen außerhalb von Deponien vorgelegt hat.
Das Tongrubenurteil aus Mai 2005 war aber nicht der letzte Akt des Dramas. Das Oberverwaltungsgericht musste sich erneut mit dem Fall auseinandersetzen. Das Bundesverwaltungsgericht hatte zur weiteren Sachverhaltsaufklärung zurückverwiesen.
Das Ergebnis: Die auf Verhinderung der Verfüllmaßnahme gerichtete Klage des benachbarten Grundstückseigentümers ist abgewiesen worden. Das Oberverwaltungsgericht sieht keine Verletzung von Rechten des Nachbarn. Auch bei Verfüllung von Z2 Abfällen sei ein Schadstoffeintrag auf das benachbarte Klägergrundstück nicht zu erwarten. Die Entscheidungsgründe des Gerichts finden Sie hier.
Folgewirkungen
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2005 hatte heftige Diskussionen um die Frage der Reichweite bodenschutzrechtlicher Anforderungen – Vorsorgewerte der Bundes-Bodenschutzverordnung nur außerhalb oder auch innerhalb des Verfüllkörpers? – bei Verfüllmaßnahmen ausgelöst. Nach erster Durchsicht dürfte die nunmehr vorliegende OVG-Entscheidung die Diskussionen nicht zum Abschluss gebracht und vielmehr für weiteren Gesprächsbedarf gesorgt haben.
Folgewirkungen für die Verordnungsvorhaben des Bundes im Bereich der mineralischen Abfälle diskutieren wir hier. Sie sehen: Auch 2008 bleibt alles beim Alten, nämlich spannend. In diesem Sinne schöne Feiertage und ein erfolgreiches neues Jahr.