02.12.2004
Vorsicht Falle: Die befristete Weiterbeschäftigung für die Dauer des Kündigungsrechtsstreits bedarf der Schriftform!
Wird das Schriftformerfordernis nicht eingehalten, so ordnen die §§ 21, 16 Satz 1 Teilzeitbefristungsgesetz an, dass die Befristungsvereinbarung unwirksam...