Nachdem die Erhebung von Emissionsdaten bei den Anlagenbetreibern durch die Länder so die Vorstellung des Bundesumweltministeriums – bis Anfang Dezember 2003 zum Abschluss gekommen ist, sollen diese Daten noch im Dezember durch die erhebenden Landesbehörden ausgewertet und an das Bundesumweltministerium weitergeleitet werden. Für Januar 2004 ist dann eine Schlüssigkeitsüberprüfung der Daten durch das Bundesumweltministerium vorgesehen. Den ersten Entwurf eines nationalen Allokationsplanes für das Bundesgebiet will das Ministerium schon im Februar vorlegen. Nach Abstimmung dieses Entwurfes in den einzelnen Ressorts und einer Anhörung der beteiligten Kreise soll der nationale Allokationsplan Mitte März durch das Kabinett beschlossen und der Europäischen Kommission fristgerecht vor dem 31.03.2004 notifiziert werden. Den Beginn der Antragsverfahren betreffend die Zuteilung von Berechtigungen sieht der Zeitplan für Juni 2004 vor. Die Zuteilung der Emissionsrechte soll dann rechtzeitig bis Ende September 2004 erfolgen. Die Realisierbarkeit dieses Fahrplans erscheint mehr als fraglich, zumal inzwischen offenbar Überlegungen bestehen, den nationalen Allokationsplan auf eine zusätzliche gesetzliche Grundlage zu stellen, die wiederum eines förmlichen Gesetzgebungsverfahrens bedarf. Abgesehen davon wirkt sich der herrschende Zeitdruck auf die sachangemessene Beteiligung der Betroffenen kaum förderlich aus. Den wenigsten Anlagenbetreibern dürfte es gelungen sein, in dem vom Bundesumweltministerium hierfür veranschlagten Zeitraum zwischen Anfang November und dem 5. Dezember 2003 die abgefragten Daten erschöpfend zu ermitteln, in der geforderten Art und Weise aufzubereiten und an die zuständigen Landesbehörden zu melden. Akzeptanzprobleme sind damit vorprogrammiert.