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Eintrag
Was erwartet die deutschen Finanzberater im Fall Madoff?
23.10.2009 avocado allgemein

Was erwartet die deutschen Finanzberater im Fall Madoff?

Der Betrugsfall Bernard Madoff, der mit seinem Schneeballsystem nach eigenen Angaben Anleger um ungefähr US$ 50 Milliarden betrogen hat, schlägt auch in Deutschland spürbare Wellen. Nach Auskunft des deutschen Fondsverbandes BVI haben 60 Fonds von BVI-Gesellschaften insgesamt 221 Mio. Euro in „Madoff-infizierte“ Zielfonds investiert. Der Schaden verteilt sich fast gleichmäßig auf Spezialfonds für institutionelle Investoren mit 116 Mio. Euro und auf Publikumsfonds, in die im Wesentlichen Privatanleger investieren, mit 105 Mio. Euro. Nicht berücksichtigt sind dabei allerdings die Gelder, die Anleger, z.B. wohlhabende Privatinvestoren, direkt und nicht über Dachfonds in Madoff-Investmentfonds investiert haben.

 

Als Anspruchsgegner geraten insbesondere die Depotbanken, die das Fondsvermögen der betroffenen Madoff-Fonds verwaltet haben, die Wirtschaftsprüfer der Fonds sowie die Aufsichtbehörden ins Visier. Aber auch die deutschen Finanzberater, also insbesondere Vermögensverwalter und Anlageberater, die Kunden eine direkte Investition in Madoff-Fonds angeraten haben, müssen Schadensersatzansprüche ihrer Kunden befürchten. Die Auswahl eines Investmentfonds, welcher mit betrügerischen Methoden (Schneeballsystem) verwaltet wird, stellt schon als solches einen objektiven Pflichtverstoß dar. Allerdings wird den Beratern insoweit kein Verschulden zur Last fallen, da die Tatsache, dass über diese Investmentfonds Betrug im großen Stil betrieben wurde, erst Mitte Dezember 2008 bekannt geworden ist. Schadensersatzansprüche könnten aber insbesondere unter den folgenden Gesichtspunkten in Betracht kommen:

 

Mögliche Grundlagen für Schadensersatzansprüche von Madoff-Geschädigten

  • Mangelhafte Beratung im Zusammenhang mit der Investition in Hedge Fonds allgemein: Die Investition in Hedge Fonds ist eine hoch riskante Anlageform, die eine entsprechende Beratung und Aufklärung der Kunden erfordert. Dies gilt insbesondere für (auch wohlhabende) private Investoren, die eine eher konservative oder aufgemäßigtes Wachstum angelegte Anlagestrategie verfolgen. Für solche Anleger eignen sich Investitionen in Hedge Fonds – auch Alternative Investments genannt –allenfalls zur Beimischung zu einem geringen Prozentsatz. Wird überhaupt in Hedge Fonds investiert, muss deutlich und ohne Verharmlosung über die mit der Investition einhergehenden Risiken aufgeklärt werden. Insbesondere muss auf das Risiko eines Totalverlustes der Einlage hingewiesen werden, ohne dass dies als rein theoretische Möglichkeit abgetan wird.
  • Mangelhafte Auswahl des Anlageprodukts: Weiter besteht die Möglichkeit, dass ein Gericht im Streitfall annehmen könnte, dass bereits die Auswahl der Investmentgesellschaften der Madoff-Gruppe gegen den anwendbaren Standard der Sorgfalt            verstoßen hat. Der Erfolg eines Hedge Fonds beruht ganz maßgeblich auf dem Geschick und der Erfahrung des Fonds-Managers, der das Vermögen des Fonds im Wesentlichen nach eigenem Ermessen investieren kann. Die Sicherheit der Anlage beruht weiterhin darauf, dass eine namhafte Bank als Depotbank agiert, das Vermögen sicher verwahrt und die Gesetz- und Vertragsmäßigkeit der Handlungen des Fonds-Managers kontrolliert. Nach den bislang bekannten Informationen haben jedenfalls die Europäischen sowie die Off-Shore Madoff-Fonds zwar namhafte Banken als Depotbanken eingesetzt. Diesen war aber erlaubt, ihre Aufgaben als Depotbank an namentlich im Vorhinein nicht benannte Unterbeauftragte weiterzugeben. Gleiches galt für die Funktion des Investment-Managers. Wie sich inzwischen herausgestellt hat, haben offensichtlich sowohl die Depotbanken als auch die Fonds-Manager ihre Aufgaben jeweils auf die Bernard Madoff Investment Securities LLP in New York übertragen. Hierdurch wurde eine effektive Kontrolle des agieren den Fonds-Managers durch die agierende Depotbank unmöglich, da beide Aufgaben in einer Hand zusammenfielen. In den Fondsprospekten war die Möglichkeit zur Übertragung der Aufgaben des Fonds-Managers und der Depotbank offen gelegt. Die zu beauftragenden Dritten wurden namentlich nicht benannt. Es wurde in den Fondsprospekten nach den bisher bekannten Informationen auch nicht erwähnt, dass es sich jeweils um Fonds der Madoff-Gruppe handelte.

    Aus der Presse war zu entnehmen, dass sich eine Reihe von Unternehmen (Vermögensverwalter, Anlageberater) gegen eine Investition in Madoff-Produkteentschieden hat, weil ihnen die gebotenen Informationen zu intransparent waren. Darüber hinaus hätten bereits die Zahlen der am Markt tätigen Madoff-Fonds misstrauisch machen müssen, da es keinem Investment Manager gelingen könne, über so viele Jahre hinweg eine so stabile Rendite bei schwankenden Märkten zu erzielen. Die Zahlen seien unglaubwürdig gewesen. Aus diesen Umständen könnten die Gerichte somit den Schluss ziehen, dass bei einer dem anzulegenden Maßstab der Sorgfalt genügenden Prüfung der Madoff-Fonds Finanzberater von einer Investition in diese Fonds hätten abraten müssen.

 

Bei Erwerb der Madoff-Produkte vor 2006 sind Ansprüche bereits verjährt

Soweit der Erwerb der Beteiligung an dem jeweiligen Madoff-Fonds durch den Kunden bereits mehr als drei Jahre zurückliegt, sind entsprechende Schadensersatzansprüche allerdings zwischenzeitlich gemäß § 37a WpHG verjährt. Dies gilt auch für deliktische Ansprüche aus dem gleichen Lebenssachverhalt, soweit dem Berater nicht Vorsatz zur Last zu legen ist.

 

avocado rechtsanwälte Mitglied des „Globalen Bündnis im Fall Madoff“

Institutionelle wie private Anleger müssen wegen der kurzen Verjährungsfrist unverzüglich prüfen lassen, ob und gegen wen Schadenersatzansprüche bestehen. Banken und Finanzberater, die deutschen Kunden die Investition in Madoff-Fonds angeraten haben, werden zum Schutz der eigenen Interessen gut beraten sein, wenn Sie auch selbst im Interesse ihrer Kunden alle Möglichkeiten prüfen lassen, von den unmittelbar beteiligten Parteien (Depotbanken, Wirtschaftsprüfern, Investment Managern der Fonds sowie ggf. der Bernard Madoff Investment Securities LLP, die letztlich die Investitionsentscheidungen für sämtliche Fonds getroffen sowie deren Vermögen verwaltet hat) Schadensrestitution zu erlangen.

Auch fast drei Monate nach dem Aufsehen erregenden Geständnis von Bernard Madoff ist jedoch die Beschaffung von konkreten Informationen als Grundlage für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen fast unmöglich. avocado rechtsanwälte hat sich im Interesse unserer Mandanten aus diesem Grund dem „Globalen Bündnis im Fall Madoff“ angeschlossen, welches aus 35 Anwaltskanzleien aus 21 Ländern besteht und den Zweck verfolgt, im Interesse der Geschädigten Informationen zu erlangen und auszutauschen, gemeinsame Strategien für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen zu entwickeln und Know-how aus den verschiedenen betroffenen Rechtsordnungen zu sammeln und zu bündeln.

© avocado rechtsanwälte Berlin Frankfurt Hamburg Köln München Brüssel

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