Der Betrugsfall Bernard Madoff, der mit seinem Schneeballsystem nach eigenen Angaben Anleger um ungefähr US$ 50 Milliarden betrogen hat, schlägt auch in Deutschland spürbare Wellen. Nach Auskunft des deutschen Fondsverbandes BVI haben 60 Fonds von BVI-Gesellschaften insgesamt 221 Mio. Euro in „Madoff-infizierte“ Zielfonds investiert. Der Schaden verteilt sich fast gleichmäßig auf Spezialfonds für institutionelle Investoren mit 116 Mio. Euro und auf Publikumsfonds, in die im Wesentlichen Privatanleger investieren, mit 105 Mio. Euro. Nicht berücksichtigt sind dabei allerdings die Gelder, die Anleger, z.B. wohlhabende Privatinvestoren, direkt und nicht über Dachfonds in Madoff-Investmentfonds investiert haben.
Als Anspruchsgegner geraten insbesondere die Depotbanken, die das Fondsvermögen der betroffenen Madoff-Fonds verwaltet haben, die Wirtschaftsprüfer der Fonds sowie die Aufsichtbehörden ins Visier. Aber auch die deutschen Finanzberater, also insbesondere Vermögensverwalter und Anlageberater, die Kunden eine direkte Investition in Madoff-Fonds angeraten haben, müssen Schadensersatzansprüche ihrer Kunden befürchten. Die Auswahl eines Investmentfonds, welcher mit betrügerischen Methoden (Schneeballsystem) verwaltet wird, stellt schon als solches einen objektiven Pflichtverstoß dar. Allerdings wird den Beratern insoweit kein Verschulden zur Last fallen, da die Tatsache, dass über diese Investmentfonds Betrug im großen Stil betrieben wurde, erst Mitte Dezember 2008 bekannt geworden ist. Schadensersatzansprüche könnten aber insbesondere unter den folgenden Gesichtspunkten in Betracht kommen:
Mögliche Grundlagen für Schadensersatzansprüche von Madoff-Geschädigten
Bei Erwerb der Madoff-Produkte vor 2006 sind Ansprüche bereits verjährt
Soweit der Erwerb der Beteiligung an dem jeweiligen Madoff-Fonds durch den Kunden bereits mehr als drei Jahre zurückliegt, sind entsprechende Schadensersatzansprüche allerdings zwischenzeitlich gemäß § 37a WpHG verjährt. Dies gilt auch für deliktische Ansprüche aus dem gleichen Lebenssachverhalt, soweit dem Berater nicht Vorsatz zur Last zu legen ist.
avocado rechtsanwälte Mitglied des „Globalen Bündnis im Fall Madoff“
Institutionelle wie private Anleger müssen wegen der kurzen Verjährungsfrist unverzüglich prüfen lassen, ob und gegen wen Schadenersatzansprüche bestehen. Banken und Finanzberater, die deutschen Kunden die Investition in Madoff-Fonds angeraten haben, werden zum Schutz der eigenen Interessen gut beraten sein, wenn Sie auch selbst im Interesse ihrer Kunden alle Möglichkeiten prüfen lassen, von den unmittelbar beteiligten Parteien (Depotbanken, Wirtschaftsprüfern, Investment Managern der Fonds sowie ggf. der Bernard Madoff Investment Securities LLP, die letztlich die Investitionsentscheidungen für sämtliche Fonds getroffen sowie deren Vermögen verwaltet hat) Schadensrestitution zu erlangen.
Auch fast drei Monate nach dem Aufsehen erregenden Geständnis von Bernard Madoff ist jedoch die Beschaffung von konkreten Informationen als Grundlage für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen fast unmöglich. avocado rechtsanwälte hat sich im Interesse unserer Mandanten aus diesem Grund dem „Globalen Bündnis im Fall Madoff“ angeschlossen, welches aus 35 Anwaltskanzleien aus 21 Ländern besteht und den Zweck verfolgt, im Interesse der Geschädigten Informationen zu erlangen und auszutauschen, gemeinsame Strategien für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen zu entwickeln und Know-how aus den verschiedenen betroffenen Rechtsordnungen zu sammeln und zu bündeln.