Im Wege der Offenlegung der Bezüge für jedes einzelne Vorstandsmitglied im Anhang zum Jahres- und Konzernabschluss soll eine erhöhte Transparenz bei den Vergütungen der einzelnen Vorstandsmitglieder börsennotierter Aktiengesellschaften erreicht werden. Individualangaben können lediglich ausnahmsweise unterbleiben, wenn die Hauptversammlung der Aktiengesellschaft dies mit mindestens dreiviertel des vertretenen Grundkapitals beschließt.
Im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens wurde der ursprüngliche Gesetzesentwurf um zwei weitere Details ergänzt: Zum einen wurde die Angabepflicht zu Pensionszusagen konkretisiert. Künftig ist der wesentliche Inhalt der Zusage darzustellen, wenn sie von den für Arbeitnehmer üblichen Regelungen erheblich abweicht. Zudem werden nun auch Leistungen, die der Vorstand von dritter Seite erhält, in die Offenlegung einbezogen.
Die neuen Regelungen sind erstmals auf Jahres- und Konzernabschlüsse für Geschäftsjahre ab 1. Januar 2006 anzuwenden. Für diese Abschlüsse, die im Frühjahr 2007 veröffentlicht werden, können die Aktionäre in der Hauptversammlungssaison 2006 von der so genannten Opting-Out-Klausel Gebrauch machen und für maximal fünf Jahre auf die individualisierte Offenlegung der Vorstandsbezüge verzichten.