Die Europäische Kommission hat am 29.01.2009 beschlossen, eine mit Gründen versehene Stellungnahme an Deutschland wegen direkt vergebener Entsorgungsaufträge durch die Stadt Rostock zu richten. Damit hat sie die zweite Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens eingeleitet. Gegenstand der Beanstandung ist, dass die Stadt Rostock der Entsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbH Rostock (EVG) und der Stadtentsorgung Rostock GmbH (SRG) ohne Ausschreibung Entsorgungsaufträge erteilt hat. Es geht um einen 1998 mit der EGV geschlossenen und 2004 geänderten Vertrag mit einer Laufzeit von 25 Jahren und einem Wert von fast 150 Mio. € sowie um Verträge mit der SRG aus 2004 bzw. 2007, mit denen frühere Entsorgungsverträge geändert wurden und die einen jährlichen Auftragswert von über 10 Mio. € haben. Nach Auffassung der Europäischen Kommission seien beide beauftragte Unternehmen gemischtwirtschaftliche Unternehmen und zu einem nicht unerheblichen Teil in privater Hand. Damit wären die an der EVG bzw. SRG beteiligten privaten Unternehmen gegenüber ihren Wettbewerbern im Vorteil.
Auch nationale Kritik
Die deutschen Behörden haben darauf hingewiesen, dass die fraglichen Aufträge auch schon auf nationaler Ebene kritisiert worden seien und begrüßen offensichtlich das Vorgehen der Europäischen Kommission. Die Feststellung vergaberechtlicher Verstöße durch die Kommission könne bewirken, so die Behörden, dass die betreffenden Verträge bald beendet und anschließend europaweit ausgeschrieben würden.
Fazit
Die Europäische Kommission macht mit ihrem Vorgehen deutlich, dass sie nach wie vor rigoros „größere Vergaberechtsverstöße“ verfolgt. Neu ist, dass die nationalen Behörden dies wohlwollend feststellen und die Hoffnung auf eine baldige Beendigung und Neuausschreibung der betroffenen Verträge äußern.