Praxistipp:
Wer vor 1990 Nutzungsrechte zur Videoauswertung erworben hat, ist nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofes auch zur Veröffentlichung des Werkes auf DVD berechtigt. Für Rechteinhaber an „Filmklassikern“ lohnt es sich daher zu prüfen, ob sich eine Neuauflage lohnt.
Einzelheiten:
Der Filmarchitekt des Filmes „Der Zauberberg“ klagt gegen eine Filmverwertungsgesellschaft, die im Jahre 1980 die umfassenden Nutzungsrechte an dem von ihm ausgestatteten Werk erworben hatte. Die Verwertungsgesellschaft hatte ca. 20 Jahre nach dem Rechtserwerb damit begonnen, den Film auch auf DVD zu vermarkten. Gegen diese Nutzung richtete sich die Klage des Filmarchitekten.
In dem Verfahren argumentierte der Kläger, die Möglichkeit einer Veröffentlichung auf DVD sei Anfang der 1980er Jahre noch nicht bekannt gewesen. Die Einräumung von Rechten an neuen, zum Zeitpunkt der Übertragung noch unbekannten, Nutzungsarten sei aber bekanntlich nach § 31 Abs. 4 Urhebergesetz (UrhG) unzulässig.
Dies hat der Bundesgerichtshof zwar bestätigt. Er sah im Gegensatz zum Kläger bei der DVD im Verhältnis zu den unzweifelhaft erworbenen Videorechten keine neue Nutzungsart im Sinne des § 31 Abs. 4 UrhG. Vielmehr ersetze die DVD in absehbarer Zeit vollständig die Videokassette. Da mit ihr keine neuen Absatzmärkte erschlossen würden, stelle sie keine wirtschaftlich eigenständige Verwertungsform dar. Dies aber sei Voraussetzung des Verbotes nach § 31 Abs. 4 UrhG. Von der in den 1980er Jahren erfolgten Übertragung von Videorechten seien somit zulässigerweise auch die Rechte zur Vermarktung auf DVD mit umfasst gewesen.