Die für 2016 vorgesehene Vergaberechtsreform nimmt weitere Etappen. Nachdem der Bundestag sowie der Bundesrat bereits über den Entwurf des neuen vierten Teils des GWB beraten hat, fand vor wenigen Tagen die finale Expertenanhörung statt. Auch die Entwürfe der Verordnungen (VgV, SektVO, KonzVgV) sind vor kurzem in die Ressortabstimmung geleitet worden und werden demnächst veröffentlicht.
Die bisherigen Beratungen über das GWB haben gezeigt, dass sich der Entwurf der Bundesregierung jedenfalls strukturell und weitestgehend auch inhaltlich mit großer Wahrscheinlichkeit durchsetzen wird. Das betrifft z. B. die Erweiterungen der Inhouse-Vergabe wie auch die Konkretisierung der Ausschreibungspflicht bei Vertragsänderungen, weil die Bundesregierung insbesondere dort die EU-Vergaberichtlinien 1:1 umsetzt. Die Verordnungen (VgV, SektVO, KonzVgV) werden augenscheinlich die unterschiedlichen EU-Vorgaben berücksichtigen, z. B. werden die Dokumentationspflichten in der VgV sowie der KonzVgV strenger sein als in der SektVO. Das Bundeswirtschaftsministerium wird die Entwürfe in den nächsten Tagen veröffentlichen (näheres unter http://bmwi.de/DE/Themen/Wirtschaft/Oeffentliche-Auftraege-und-Vergabe/reform-des-vergaberechts.html).
Wir werden Anfang Dezember über die Vergaberechtsreform in einem Praxisfrühstück in Berlin sowie in Köln berichten, wo u.a. Herr Hans-Peter Müller aus dem federführenden Bundeswirtschaftsministerium vortragen wird. Das Programm des Praxisfrühstücks sowie das Anmeldeformular finden Sie hier. Wir bitten um Verständnis, dass wir die Teilnehmerzahl wegen des hohen Interesses mit Blick auf die begrenzten räumlichen Möglichkeiten beschränken müssen, so dass eine zeitnahe Anmeldung für die noch freien Plätze empfehlenswert ist.