Update 15.05.2020 zu unserem Blog-Beitrag vom 05.05.2020:
Erwartungsgemäß hat der Bundestag den Entwurf des Planungssicherstellungsgesetzes am 14.05.2020 angenommen. Der Bundesrat hat dem Gesetz am 15.05.2020 zugestimmt.
Gegenüber dem oben dargestellten, am 29.04.2020 vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf ist – neben einzelnen redaktionellen Änderungen – das Gentechnikgesetz als weiteres Fachgesetz in den Anwendungsbereich aufgenommen worden.
Das Gesetz enthält jetzt zudem einen Anspruch des Vorhabenträgers darauf, dass seine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse von der Behörde nicht unbefugt offenbart werden. Befürchtet der Vorhabenträger die Gefährdung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen oder wichtiger Sicherheitsbelange, kann er deren Veröffentlichung im Internet widersprechen. Die Behörde hat dann das Verfahren bis zu einer Auslegung auszusetzen.
Das Planungssicherstellungsgesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
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