Beispiel
1. D erbringt eine Bauleistung für den Unternehmer A an dessen Mietwohngebäude. A gehört ebenfalls zur Baubranche. Zum Unternehmensvermögen des A gehört auch das Mietwohngebäude, obwohl die Umsätze in diesem Bereich steuerfrei sind. Damit geht die Steuerschuldnerschaft von D auf A über.
2. Der Malermeister C, selbständig, lässt die Heizung in seinem eigengenutzten Einfamilienhaus durch D reparieren. Auch hier handelt es sich um eine Bauleistung, so dass die Schuldnerschaft ebenfalls von D auf C übergeht.
Diese Regelungen sind von allen Unternehmern, die Bauleistungen ausführen, sofort zu beachten.