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Eintrag
Übergang der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen
02.12.2004 avocado allgemein

Übergang der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen

Beispiel
1. D erbringt eine Bauleistung für den Unternehmer A an dessen Mietwohngebäude. A gehört ebenfalls zur Baubranche. Zum Unternehmensvermögen des A gehört auch das Mietwohngebäude, obwohl die Umsätze in diesem Bereich steuerfrei sind. Damit geht die Steuerschuldnerschaft von D auf A über.

2. Der Malermeister C, selbständig, lässt die Heizung in seinem eigengenutzten Einfamilienhaus durch D reparieren. Auch hier handelt es sich um eine Bauleistung, so dass die Schuldnerschaft ebenfalls von D auf C übergeht.

Diese Regelungen sind von allen Unternehmern, die Bauleistungen ausführen, sofort zu beachten.

 

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