Bereits vor über drei Jahren leitete die Staatsanwaltschaft Würzburg gegen den Geschäftsführer des Steinbruchs in Aub strafrechtliche Ermittlungen ein. Ausgangspunkt war eine Anzeige seines Zwillingsbruders, der mehrere Jahre Betriebsleiter des Steinbruchs war und dessen Arbeitsverhältnis kurz vor der Erstattung der Anzeige außerordentlich beendet wurde. Das auf die Anzeige des Bruders erfolgte Strafverfahren (Amtsgericht Würzburg Az.: 303 Ls 612 Js 1990/16) wurde nun in den wesentlichen Punkten erwartungsgemäß eingestellt.
Die Verteidiger Markus Figgen und Dr. Gregor Ischebeck von der auf Umwelt- und Umweltstrafrecht spezialisierten Kanzlei avocado rechtsanwälte aus Köln halten diesen Schritt für absolut logisch: „Es war nach diesen schleppenden und rudimentären Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ein aus juristischer Sicht logischer und nachvollziehbarer Schritt, das Verfahren in den wesentlichen Punkten einzustellen,“ so Verteidiger Markus Figgen. Zwar hätte man sich, so die Verteidiger weiter, für den Mandanten einen Freispruch gewünscht, „aber das war gegenüber der Staatsanwaltschaft nicht vermittelbar.“
Die in der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Würzburg am 03.04.2019 erfolgte Einstellung betrifft insbesondere den zentralen Vorwurf der Staatsanwaltschaft, dass illegale Ablagerungen von Abfällen im Steinbruch in einem Umfang von ca. 15.000 Tonnen mit einem geschätzten Gegenwert von ca. 100.000 Euro im Zeitraum 2011 bis 2016 vorgenommen worden sein sollen. „In diesem zentralen Punkt hat die Staatsanwaltschaft Einsicht gezeigt“, so Verteidiger Gregor Ischebeck. Eingestellt wurde das Verfahren darüber hinaus auch in Bezug auf den Vorwurf, dass Schlamm aus der Reifenwaschanlage des Betriebs im Steinbruchgelände illegal entsorgt worden sei. Hier sah die Staatsanwaltschaft auch angesichts der bisherigen Ermittlungen keine Notwendigkeit, das Verfahren weiter voranzutreiben.
Eine Bewährungsstrafe erhielt der Geschäftsführer des Steinbruchs ausschließlich in Bezug auf das unzulässige Waschen seiner Betriebsfahrzeuge auf einer nicht hierfür vorgesehenen Fläche. Die Verteidigung ging dabei von einer tatsächlichen Anzahl unzulässiger Waschvorgänge im Bereich von maximal 150 Fällen aus, die Staatsanwaltschaft von 1.400 Fällen. Das Gericht legte der Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und einem Monat auf Bewährung letztlich 980 illegale Waschvorgänge zugrunde, was nach Einschätzung der Verteidigung deutlich zu hoch ist. „Das ist eine fiktive Zahl, da sich das Gericht leider nicht an den von uns vorgetragenen Tatsachen, sondern der auf groben Schätzungen basierenden Hochrechnung der Staatsanwaltschaft orientiert hat“, so Verteidiger Gregor Ischebeck. „Das mussten wir im Ergebnis so hinnehmen und haben uns hier einer Verständigung nicht verschlossen.“ Für angeblich ersparte Aufwendungen einer ordnungsgemäßen Reinigung der Betriebsfahrzeuge hat der Geschäftsführer des Steinbruchs einen Betrag von 35.000 Euro zu zahlen. „Das ist keine Geldstrafe, sondern nur ein Betrag, von dem das Gericht bei seiner deutlich höheren Annahme der Waschvorgänge als geldwerten Vorteil ausgegangen ist“, so der Kölner Verteidiger. Hier handele sich folglich um eine „fiktiv ermittelte Ausgleichszahlung“. Zusätzlich gehen 2.500 Euro an den Naturschutzbund Deutschland e.V. Außerdem erteilte das Gericht die Bewährungsauflage, dass die gegenüber dem Steinbruchbetrieb ergangenen, bestandskräftigen Anordnungen des Landratsamtes Würzburg einzuhalten sind. „Aber das steht für unseren Mandanten ohnehin außer Frage“, so Verteidiger Markus Figgen, der die Einigung vor Gericht so kommentiert: „Ausschlaggebend, dieser Verständigung zuzustimmen, war für uns und unseren Mandanten, dass so das für seine Familie und ihn persönlich enorm belastende Verfahren schnellstmöglich zu einem Abschluss gebracht werden konnte und damit die auch in wirtschaftlicher Hinsicht existenzbedrohende Ungewissheit über den weiteren Verfahrensverlauf endlich beendet wurde.“
Insbesondere die teils tendenziöse Berichterstattung erwies sich laut der Verteidiger als belastend für ihren Mandanten. Vor allem vor dem Hintergrund, dass die wesentlichen Anklagepunkte letztlich eingestellt wurden. „Eine moralische Vorverurteilung hat sicherlich stattgefunden,“ so Figgen und verweist auf sachliche Fehler auch in der aktuellen Berichterstattung: Noch im Nachgang zu der Verhandlung am 03.04.2019 seien in der Presse erneut einige Aspekte falsch wiedergegeben worden: „Hierzu gilt es klarzustellen, dass weder anhängige Klagen gegen Anordnungen des Landratsamtes Würzburg zurückgenommen werden müssen, noch dass ein Rückbau von 15.000 Tonnen Bauschutt zu erfolgen hat. Das Landratsamt Würzburg hat vielmehr bereits entschieden, dass ein Ausbau von (Bauschutt-)Material auf der so genannten Z 1.1-Fläche im Steinbruch nicht erforderlich ist“, so Verteidiger Figgen und sein Kollege Ischebeck ergänzt: „Auch trifft es nicht zu, dass unser Mandant mutmaßliche „Umweltdelikte pauschal eingeräumt“ hat. Die Einlassung des Geschäftsführers bezog sich lediglich auf das der Verurteilung zugrunde liegende unzulässige Waschen von Fahrzeugen.“
Am Ende gelte es nach drei Jahren Ungewissheit, voller Anschuldigungen und sozialer Ächtung durch die Öffentlichkeit, nach vorne zu schauen: „Es wäre zu begrüßen, wenn das nunmehr gefällte Urteil zu einer Versachlichung der Diskussion um den Steinbruch in Aub führt“, so Markus Figgen.