In dem druckfrischen, 220 seitigen Handbuch „Staatshaftung in der Coronakrise“ setzen sich sieben Juristen mit der Fragestellung „Was tun, wenn die staatlichen Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung die eigene Existenz bedrohen?“ auseinander.
Anhand von aktueller Rechtsprechung werden mögliche Anspruchsgrundlagen dargestellt wie u. a. die Rechtmäßigkeit der durch Gerichte meist im Eilverfahren verhängter Schutzmaßnahmen, des so genannten „Teil-Lockdowns“ Ende 2020, Regelungen für mögliche Entschädigungen gemäß des Infektionsschutzgesetzes sowie allgemeine Ansprüche aus der Staatshaftung.
Der Frankfurter Partner von avocado rechtsanwälte Dr. Dennis Geissler befasst sich zusammen mit Dr. Benedikt M. Quarch insbesondere mit möglichen, rechtlichen Ansprüchen gemäß des Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Kritisch sei – gemäß ihren Ausführungen –, dass das IfSG für Unternehmen, die von kollektiven Betriebsschließungen betroffen sind, keinen Anspruch auf Entschädigung vorsähe. Der Schwerpunkt der Bearbeitung durch Dr. Dennis Geissler lag auf prozessrechtlichen Fragen.
Solange der Bundesgerichtshof sich nicht zu den grundsätzlichen Rechtsfragen geäußert habe, ist weiterhin ungewiss, ob die Gerichte entsprechende Klagen der Betroffen zulassen werden. Dementsprechend bildet dieses Praxishandbuch nur den Status quo (Stand: Anfang November 2020) ab.
Benedikt Quarch / Dennis Geissler / Pierre Plottek / Melanie Epe (Hrsg.) Staatshaftung in der Coronakrise, Nomos Verlagsgesellschaft 2021, 219 S, 58 Euro.