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Eintrag
RoHS: Novelle so gut wie verabschiedet
08.12.2010 avocado allgemein

RoHS: Novelle so gut wie verabschiedet

Das Europäische Parlament hat am 24.11.2010 die Neufassung der Richtlinie über die Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS) verabschiedet. Während die Beratungen zur Elektroaltgeräterichtlinie (WEEE) noch andauern, konnte zu RoHS bereits eine Einigung erzielt werden.

Ausdehnung des Anwendungsbereichs

Die Neufassung bringt eine Klärung, vor allem aber auch eine Ausweitung des Anwendungsbereichs mit sich. Von RoHS werden danach künftig sämtliche Elektro- und Elektronikgeräte einschließlich medizinischer Geräte und Überwachungsinstrumente mit einigen wenigen Ausnahmen erfasst. Jene Produkte, die erst durch die Neufassung einbezogen werden, fallen unter eine Übergangsfrist von acht Jahren.

Die Neufassung bringt eine Klärung, vor allem aber auch eine Ausweitung des Anwendungsbereichs mit sich. Von RoHS werden danach künftig sämtliche Elektro- und Elektronikgeräte einschließlich medizinischer Geräte und Überwachungsinstrumente mit einigen wenigen Ausnahmen erfasst. Jene Produkte, die erst durch die Neufassung einbezogen werden, fallen unter eine Übergangsfrist von acht Jahren.

Weiterhin wird mit der Novelle eine Harmonisierung mit der europäischen Chemikalienverordnung REACH mit einem effizienteren Mechanismus zur Überprüfung und Änderung der Liste verbotener Stoffe angestrebt. Änderungen bei den verbotenen Stoffen können anhand von wissenschaftlichen Erkenntnissen und besonderen Kriterien im Komitologieverfahren erfolgen.

Formeller Beschluss steht noch aus

Die jetzt verabschiedete Fassung beruht auf einer informellen Einigung des Parlaments mit dem Ministerrat und muss von diesem noch gebilligt werden. Dies wird voraussichtlich im nächsten Umweltrat am 20.12.2010 geschehen. Die neue Richtlinie tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Anschließend haben die Mitgliedstaaten 18 Monate Zeit für ihre Umsetzung. Bis dahin gilt das auf der Grundlage der RoHS-Richtlinie in ihrer bisherigen Fassung erlassene nationale Recht.

 

 

 

 

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