Rechnung: Zusätzliche Rechnungsangaben ab 2004
- Die dem leistenden Unternehmer vom FA erteilte Steuernummer oder die Umsatzsteueridentifikationsnummer,
- das Ausstellungsdatum,
- eine fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen, die zur Identifizierung der Rechnung vom Rechnungsaussteller einmalig vergeben wird (Rechnungsnummer),
- den Zeitpunkt der Vereinnahmung des Entgelts oder eines Teils des Entgeltes für eine noch nicht ausgeführte Lieferung oder sonstige Leistung, sofern dieser Zeitpunkt feststeht und nicht mit dem Ausstellungsdatum der Rechnung identisch ist,
- das nach Steuersätzen und einzelnen Steuerbefreiungen aufgeschlüsselte Entgelt für die Liefer- oder sonstigen Leistungen sowie jede im Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts, sofern sie nicht bereits im Entgelt berücksichtig ist, und
- den anzuwendenden Steuersatz.
Diese Änderungen sind ab sofort zu berücksichtigen.