Rechtsrahmen zu begrüßen
Die nationalen Bestrebungen sind auf jeden Fall zu begrüßen. Solange kein einheitlicher Rechtsrahmen auf Gemeinschaftsebene besteht, ist der nationale Gesetzgeber gefordert. Dieser kann in seinen Anforderungen fraglos über die Europäischen Vorgaben hinausgehen. Ein klarer Rechtsrahmen würde der in diesem Bereich in erheblichem Maße bestehenden Rechtsunsicherheit Rechnung tragen. Dabei ist insbesondere für die Figur der Dienstleistungskonzession eine eigene Konzeption von Verfahren und Maßstäben – in Orientierung an bereits Bestehendem – anzuraten.
Wettbewerblicher Dialog
Bereits jetzt sieht die in § 101 Abs. 1 u. Abs. 5 GWB-Arbeitsentwurf erfasste Umsetzung einen wettbewerblichen Dialog für besondere komplexe Aufträge vor, wonach Lösungen im Dialog mit Bewerbern entwickelt werden und die so konkretisierte Leistung anschließend im Wettbewerb vergeben wird. Nach zumindest vorherrschender Meinung in den beteiligten Kreisen eigne sich der wettbewerbliche Dialog besonders für die Ausschreibung von PPP-Modellen.