Mit dem Planungssicherstellungsgesetz aus dem Frühjahr 2020 wurde die Grundlage für Planungs- und Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung trotz coronabedingter Kontaktbeschränkungen geschaffen (siehe hierzu unser Blog-Beitrag). Die Regelungen sollten zunächst bis zum 31.03.2021 befristet sein. In seiner Sitzung vom 20.01.2021 hat das Bundeskabinett nun eine Verlängerung bis zum 31.12.2022 beschlossen.
Die Verlängerung ist folgerichtig, da die Pandemielage – jedenfalls derzeit – fortbesteht und die Regelungen des Planungssicherstellungsgesetzes in der Praxis auf überwiegend positive Resonanz gestoßen sind. Trotz vereinzelter Kritik an Details besteht weitgehend Einigkeit: Der Schritt zu digitalen Bekanntmachungen, zur Veröffentlichung von Unterlagen im Internet anstelle der Auslegung und zu Online-Konsultationen ging in die richtige Richtung. Dementsprechend stellt auch die Bunderegierung fest, die Regelungen seien bisher sehr gut aufgenommen worden und hätten sich als geeignete Kriseninstrumente erwiesen.
Die vom Kabinett beschlossene Verlängerung des Planungssicherstellungsgesetzes soll zum einen für Behörden, Investoren und Verbände Klarheit in der fortdauernden Pandemielage schaffen. Zum anderen soll damit ermöglicht werden, weitere Erfahrungen mit digitalen Planungsverfahren zu sammeln und die Evaluation des Gesetzes auf eine breitere Datengrundlage zu stellen. Auf dieser Grundlage soll dann entschieden werden, ob die Regelungen dauerhaft gelten. Es bleibt also weiter abzuwarten, ob die digitale Öffentlichkeitsbeteiligung ihre Bewährungsprobe besteht. Derzeit dürfte einiges dafür sprechen.
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