Eckpunkte
Die vom BMU angestrebten Verfahrenserleichterungen werden in mehreren Bereichen greifen. Hervorzuheben ist hierbei sicherlich die künftige Beschränkung der Überwachungskategorien auf gefährliche und nicht gefährliche Abfälle, welche die überfällige Anpassung an europarechtliche Vorgaben vollzieht. Die bisherige Dreiteilung in besonders überwachungsbedürftige, überwachungsbedürftige und nicht überwachungsbedürftige Abfälle wird entfallen. Praxisrelevant sind auch die neuen Regelungen zur elektronischen Nachweisführung ebenso wie die Neugestaltung der Vorschriften des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes über die freiwillige Rücknahme von Abfällen. Die vorgesehenen Änderungen des § 25 KrW-/AbfG werden sich bei flächendeckenden Rücknahmekonzepten für Hersteller und Vertreiber von Produkten auswirken. Eine zu begrüßende Verfahrenserleichterung stellt schließlich die Aufhebung der Pflicht zur Erstellung betrieblicher Abfallwirtschaftskonzepte und betriebliche Abfallbilanzen dar.
Anhörung und Materialien
Stellungnahmen zu den vorgelegten Entwürfen werden vom Bundesumweltministerium noch bis zum 28. März 2005 entgegengenommen. Eine ausführliche Dokumentation der Entwurfsfassungen ist unter www.bmu.de/abfallwirtschaft/downloads/doc/7057.php verfügbar.