Die zum 18.04.2016 in Kraft getretene Novelle des EU-Vergaberechts betrifft zwar bislang im Wesentlichen das GWB und die dazu ergangenen Verordnungen. Doch auch im „Dunstkreis“ der Reform haben sich in den nicht von der Novelle unmittelbar erfassten Bereichen der Vergabe von unterschwelligen Dienstleistungskonzessionen sowie von Wegenutzungsrechten zur Energieversorgung interessante Entwicklungen ergeben.
Diese aktuellen Neuerungen sind Gegenstand des zweiten Teils unseres Newsletters – Spezial.
Den vollständigen Newsletter finden Sie hier.