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Eintrag
Neues zum Mindestlohn in der Abfallwirtschaft
27.09.2010 avocado allgemein

Neues zum Mindestlohn in der Abfallwirtschaft

Der aktuelle Mindestlohn in der Abfallwirtschaft beträgt 8,02 € je Stunde. Dies gilt noch bis zum 31. Oktober 2010, dann tritt die zugrunde liegende Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales außer Kraft.

Die beteiligten Branchenverbände wollen am Mindestlohn festhalten: BDE, VKA und ver.di haben am 19. August 2010 den 2. Änderungstarifvertrag zum Mindestlohntarifvertrag unterzeichnet und am 17. September 2010 beim Bundesministerium für Arbeit und Sozialen den Antrag gestellt, diesen ab dem 01. November 2010 für allgemeinverbindlich zu erklären.

Den neuen Mindestlohntarifvertrag finden Sie <link fileadmin avocado-law.de downloads>hier. Er sieht eine Erhöhung des Mindestlohns auf 8,24 € je Stunde vor. Bemerkenswert ist, dass die Tarifvertragsparteien die Fälligkeitsvorschrift der bisherigen Regelung beibehalten haben. Hiernach ist der Mindestlohn am Ende des Monats fällig, der auf den Monat folgt, für den der Mindestlohn zu zahlen ist. Diese starre Fälligkeitsregelung führt in der Praxis dazu, dass flexible Arbeitszeitmodelle, etwa das Führen eines Arbeitszeitkontos, kaum noch durchführbar sind. Diese Problematik war den tarifschließenden Parteien auch bekannt.

Auffallend ist des Weiteren die Regelung zur Laufzeit des Tarifvertrages. Dieser ist mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats ordentlich kündbar, frühestens zum 31. August 2011. Die Nachwirkung ist ausgeschlossen. Im Ergebnis bleibt der Mindestlohntarifvertrag damit – anders die bisherige zeitlich befristete Regelung – unverändert auch nach dem 31. August 2011 bestehen, wenn keine der Vertragsparteien eine Kündigung erklärt und auch bis dahin kein neuer Mindestlohntarifvertrag vereinbart wird. Dem Vernehmen nach wollen BDE, VKA und ver.di schon im Januar 2011 die Verhandlung zu einem neuen Mindestlohntarifvertrag aufnehmen, in dem auch eine mögliche Differenzierung des Mindestlohns in Stufen thematisiert werden soll. Das Ergebnis dieser Verhandlungen bleibt abzuwarten.

Fragen hierzu? – Fragen Sie uns! Hinweisen möchten wir auch auf unsere Frühstücksveranstaltung zu diesem Thema am 01. Oktober 2010 ab 7.30 Uhr.  Den Veranstaltungsflyer finden Sie hier. Anmeldungen werden noch gerne entgegengenommen.

© avocado rechtsanwälte Berlin Frankfurt Hamburg Köln München Brüssel

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