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Neue EU-Schwellenwerte für 2018/2019 veröffentlicht
22.12.2017 avocado allgemein

Neue EU-Schwellenwerte für 2018/2019 veröffentlicht

Die EU-Kommission überprüft alle zwei Jahre die Höhe der Schwellenwerte für die Anwendung des EU-Vergaberechts. Da diesen Schwellenwerten Verpflichtungen der EU nach einem internationalen Beschaffungsübereinkommen – dem Government Procurement Agreement (GPA) – zugrunde liegen, sind die Werte abhängig von den Wechselkursentwicklungen.

Am 18.12.2017 wurden die entsprechenden Durchführungsverordnungen veröffentlicht. Die neuen Schwellenwerte sind darin wie folgt festgesetzt:

  •  für Liefer- und Dienstleistungsaufträge oberer und oberster Bundesbehörden: 144.000 € (bisher 135.000 €)

  •  für Liefer- und Dienstleistungsaufträge sonstiger öffentlicher Auftraggeber: 221.000 € (bisher 209.000 €)

  •  für Liefer- und Dienstleistungsaufträge von Sektorenauftraggebern: 443.000 € (bisher 418.000 €).

  •  für Bauaufträge: 5.548.000 € (bisher 5.225.000 €).

  •  für Konzessionsvergaben: 5.548.000 € (bisher 5.225.000 €).

Die Schwellenwerte gelten in der neuen Höhe unmittelbar zum 01.01.2018. Eine Maßnahme zur Umsetzung der EU-Durchführungsverordnungen seitens des deutschen Gesetzgebers ist nicht erforderlich.

© avocado rechtsanwälte Berlin Frankfurt Hamburg Köln München Brüssel

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