Die Europäische Kommission hat am 20. September 2016 gegen die Altstoff Recycling Austria AG (ARA) ein Bußgeld in Höhe von 6 Mio. EUR verhängt, da diese in den Jahren 2008 bis 2012 Wettbewerber am Zugang zum österreichischen Markt für die Entsorgung von Verpackungsabfällen aus Haushalten gehindert hat.
Nach österreichischem Recht sind Hersteller verpflichtet, bei der Nutzung ihrer Produkte entstehenden Verpackungsabfall zurückzunehmen. Sie können aber spezialisierte Unternehmen gegen eine Lizenzgebühr mit Sammlung und Recycling dieser Abfälle beauftragen. Der Verpackungsabfall kann in privaten Haushalten oder bei gewerblichen Anfallstellen anfallen, wobei die Bußgeldentscheidung die Sammlung Verpackungen aus Haushaltungen betrifft.
In dieser Entscheidung stellt die Kommission fest, dass die landesweite Infrastruktur für die Sammlung von Haushaltsverpackungen, welche teils von ARA kontrolliert wird und teils ARA gehört, keine Errichtung von Doppelstrukturen zulässt. Wettbewerber, die in den Markt eintreten oder auf dem Markt expandieren wollten, waren darauf angewiesen, dass ihnen Zugang zu der bestehenden Infrastruktur gewährt wurde. Die Untersuchung ergab ferner, dass ARA mindestens von März 2008 bis April 2012 den Zugang zu dieser Infrastruktur verweigerte, so dass Wettbewerber von diesem Markt ausgeschlossen wurden und der Wettbewerb unzulässig beseitigt wurde.
Jeder von diesem Verhalten Geschädigte kann nun grundsätzlich Schadensersatz verlangen. In Betracht kommen hier primär Entsorgungsunternehmen sowie Hersteller und Importeure von Waren, die in Österreich in Haushaltsverpackungen vertrieben werden bzw. wurden.