Die Kommission der Europäischen Union hat mittels Verordnung 1177/2009 vom 01.12.2009 (Abl. EU Nr. L 314/64) die Schwellenwerte angepasst, die für die Anwendung des europäischen Vergaberechts gelten. Bei Überschreiten der derart festgelegten Schwellenwerte finden die strengen Verfahrens- und Formvorschriften des GWB, der VgV sowie der Abschnitte 2 der VOL/A bzw. VOB/A sowie die Vorschriften zum vergaberechtlichen Rechtsschutz Anwendung.
Die neuen Schwellenwerte betragen
Für Sektorenauftraggeber betragen die neuen Schwellenwerte
Die Änderung tritt zum 01.01.2010 in Kraft und ist unabhängig davon zu beachten, ob der deutsche Gesetzgeber diese Anpassung gleichzeitig oder nachträglich in der Vergabeverordnung (VgV) nachvollzieht. Die jüngst in Kraft getretene Sektorenverordnung verweist dagegen ohnehin dynamisch auf die europäischen Schwellenwerte.