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Eintrag
Kommission senkt Schwellenwerte
23.12.2009 avocado allgemein

Kommission senkt Schwellenwerte

Die Kommission der Europäischen Union hat mittels Verordnung 1177/2009 vom 01.12.2009 (Abl. EU Nr. L 314/64) die Schwellenwerte angepasst, die für die Anwendung des europäischen Vergaberechts gelten. Bei Überschreiten der derart festgelegten Schwellenwerte finden die strengen Verfahrens- und Formvorschriften des GWB, der VgV sowie der Abschnitte 2 der VOL/A bzw. VOB/A sowie die Vorschriften zum vergaberechtlichen Rechtsschutz Anwendung.

Die neuen Schwellenwerte betragen

  • für Vergaben von Bauaufträgen: 4.845.000 Euro (bisher 5.150.000 Euro),
  • für Vergaben von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen: 193.000 Euro (bisher 206.000 Euro),
  • für Vergaben von Liefer- und Dienstleistungsaufträge der obersten oder oberen Bundesbehörden 125.000 Euro (bisher 133.000 Euro).

Für Sektorenauftraggeber betragen die neuen Schwellenwerte

  • für Vergaben von Bauaufträgen: 4.845.000 Euro (bisher 5.150.000),
  • für Vergaben von sonstigen Liefer- und Dienstleistungsaufträgen: 387.000 Euro (bisher 412.000 Euro).

Die Änderung tritt zum 01.01.2010 in Kraft und ist unabhängig davon zu beachten, ob der deutsche Gesetzgeber diese Anpassung gleichzeitig oder nachträglich in der Vergabeverordnung (VgV) nachvollzieht. Die jüngst in Kraft getretene Sektorenverordnung verweist dagegen ohnehin dynamisch auf die europäischen Schwellenwerte.

© avocado rechtsanwälte Berlin Frankfurt Hamburg Köln München Brüssel

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