Die Kommission der Europäischen Union hat mittels Verordnung 1251/2011 vom 30.11.2011 (Abl. EU Nr. L 319/43 vom 02.12.2011) die Schwellenwerte angepasst, die für die Anwendung des europäischen Vergaberechts gelten. Bei Überschreiten der derart festgelegten Schwellenwerte finden die strengen Verfahrens- und Formvorschriften des GWB, der VgV, der Sektorenverordnung, der VOF sowie der Abschnitte 2 der VOL/A bzw. VOB/A sowie die Vorschriften zum vergaberechtlichen Rechtsschutz Anwendung.
Die neuen Schwellenwerte betragen
Für Sektorenauftraggeber betragen die neuen Schwellenwerte
Die Änderung tritt zum 01.01.2012 in Kraft und entfaltet ab diesem Zeitpunkt (grundsätzlich) unmittelbare Geltung für das mitgliedstaatliche Vergaberecht. Da die aktuelle Vergabeverordnung (VgV) jedoch niedrigere und somit „strengere“ Schwellenwerte festlegt als die neue EU-Verordnung, gelten diese nationalen Schwellenwerte zunächst über den 31.12.2011 hinaus weiter. Erst wenn eine entsprechende Änderung der VgV in Kraft getreten ist, gelten dann die höheren Schwellenwerte zunächst der EU-Verordnung auch auf nationaler Ebene. Diese Änderung befindet sich derzeit im Gesetzgebungsprozess und soll im Februar 2012 im Bundesrat beschlossen werden. Da die Sektorenverordnung eine dynamische Verweisung auf die europäischen Schwellenwerte enthält, bedarf es für diesen Bereich demgegenüber keiner gesonderten Umsetzung in nationales Recht. Vielmehr gelten die EU-Schwellenwerte im Bereich der Sektorenverordnung sofort, d. h. ab dem 01.01.2012 ohne Einschränkung.