Das OLG München hatte über die Beschwerde einer englischen Limited zu entscheiden, die bei dem zuständigen Registergericht beantragt hatte, die Befreiung ihres Geschäftsführers von dem Selbstkontrahierungsverbot des § 181 BGB in das Handelsregister eintragen zu lassen. Gegen die Versagung dieser Eintragung wandte sich die Beschwerdeführerin.
Das OLG München schloss sich der Auffassung des Registergerichts an und wies die Beschwerde zurück. Zur Begründung seiner Entscheidung berief sich das OLG auf die Überseering-Entscheidung des EuGH. Nach der Überseering-Entscheidung des EuGH ist die in einem Mitgliedstaat der EU nach dessen Vorschriften wirksam gegründete Gesellschaft in einem anderen Mitgliedstaat unabhängig von dem Ort ihres tatsächlichen Verwaltungssitzes in der Rechtsform anzuerkennen, in der sie gegründet wurde. Aus dieser Entscheidung des EuGH folge, dass sich die Frage, wer die Limited nach außen vertritt, auch in Deutschland nach englischem Recht beurteile. Da die englische Limited von einem oder mehreren Gesellschaftern vertreten wird, jedoch das englische Recht kein grundsätzliches Verbot des In-sich-Geschäfts für die Vertreter der Gesellschaft kenne, wie es in § 181 BGB für das deutsche Recht vorgesehen sei, könne auch eine entsprechende Befreiung nicht in das Handelsregister aufgenommen werden. Die Eintragung eines solchen Zusatzes für den Geschäftsführer einer Limited gäbe die rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse falsch wieder und erwecke den Anschein, dass die Vertretungsbefugnis des Geschäftsführers der Limited deutschem Recht unterliege. Eine entsprechende Eintragung widerspreche dem Zweck des Handelsregisters, die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse zuverlässig und vollständig wiederzugeben.
Das OLG hat damit deutlich gemacht, dass sich die Vertretungsverhältnisse bei der Limited nach englischem Recht beurteilen. Inwieweit dies auch Bedeutung für zum Beispiel die Bestimmung des anwendbaren Insolvenzrechts für ausschließlich in Deutschland tätige Limiteds hat (siehe hierzu Newsletter Juli 2005), bleibt abzuwarten.