Der folgende Beitrag beschäftigt sich daher mit dem typischen Ablauf eines Unternehmenserwerbs in Schweden und zeigt dessen Besonderheiten auf.
Vorbereitende Maßnahmen
Wie in Deutschland auch muss sich der Kaufinteressent zunächst eine Fülle von Informationen über das schwedische Unternehmen verschaffen, um in der Lage zu sein, den rechtlichen und wirtschaftlichen Zustand des Kaufobjekts zu beurteilen. Dabei spielt auch das Verständnis der vorhandenen Unternehmenskultur eine entscheidende Rolle, um die Integrationsmöglichkeiten und -fähigkeiten des Kaufobjekts in das Unternehmen des Erwerbers zutreffend bewerten zu können.
Wie in anderen europäischen Ländern darf die Sprachbarriere bei der Informationsbeschaffung und der Durchführung des Erwerbs eines schwedischen Unternehmens nicht unterschätzt werden. Zwar ist es in Schweden zumindest bei großen börsennotierten Unternehmen durchaus üblich, Unternehmenszahlen und -daten auch auf Englisch bereitzuhalten. Schwierig ist allerdings, sich ein zuverlässiges Bild über die rechtlichen Rahmenbedingungen des Erwerbs zu verschaffen, denn hierfür sind überdurchschnittliche Kenntnisse der schwedischen Sprache und des schwedischen Rechts erforderlich. Vor dem Hintergrund der in vielerlei Hinsicht unterschiedlichen Rechtssysteme in Schweden und Deutschland besteht stets die Gefahr, dass von Käuferseite Sachverhalte als selbstverständlich vorausgesetzt werden, die jedoch auf schwedische Unternehmen nicht zutreffen. Die nicht selten zu beobachtende Beschränkung der Beratung auf die Durchführung der „due diligence“ und die Vertragverhandlungen ist deshalb zumeist unzureichend.
Vertraulichkeitsvereinbarung und Vorvertrag
Konkrete Gespräche hinsichtlich einer Akquisition beginnen auch in Schweden regelmäßig mit der Unterzeichnung einer Vertraulichkeitsvereinbarung, ohne die der Verkäufer nicht bereit ist, sensible Informationen über sein Unternehmen zur Verfügung zu stellen. Der Käufer seinerseits besteht regelmäßig auf dem Abschluss eines Vorvertrags bzw. einer Exklusivitätsvereinbarung, deren Ziel es ist sicherzustellen, dass für einen bestimmten Zeitraum nicht gleichzeitig mit anderen Interessenten verhandelt wird. Nicht selten wird dabei von schwedischer Verkäuferseite versucht, die Rahmenbedingungen des Verkaufs, insbesondere den Kaufpreis, bereits in dieser frühen Phase der Verhandlungen abzustecken. Dies ist indes nicht zu empfehlen, da sich bei Beginn der Verhandlungen noch keine zutreffende Aussage über den angemessenen Preis oder die beste Struktur der Akquisition treffen lässt. Je enger der Rahmen der Verhandlungen bereits im Vorvertrag gesteckt wird, je größer sind die Risiken ihres Scheiterns.
Due Diligence
Für den Käufer geht es zunächst darum festzustellen, ob das zu erwerbende Unternehmen auch bei näherer Betrachtung das hält, was der erste Eindruck zu versprechen scheint. Für die Durchführung der hierfür erforderlichen (betriebs-)wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Analysen hat sich auch in Schweden der Begriff der wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen due diligence durchgesetzt. Eine gut durchgeführte legal due diligence kann neben der Klärung der juristischen Risiken und Chancen auch unmittelbar dazu beitragen, die richtige Struktur für die Durchführung des Kaufs zu finden. Dabei sollte die legal due diligence idealerweise von Juristen durchgeführt werden, die umfassende Kenntnisse der Rechtssysteme sowohl in Schweden als auch in Deutschland haben, denn nur dann wird die legal due diligence den deutschen Käufer in die Lage versetzen, alle rechtlichen Aspekte des zu erwebenden Unternehmens und das in Schweden existierende juristische Umfeld zu verstehen und zu bewerten.
Gegenstand der juristischen Prüfung sind z.B.
Die Durchführung einer legal due diligence kann auch dann wertvoll sein, wenn als Ergebnis nichts Überraschendes zutage kommt. Soweit der Käufer sich mit der Akquisition in eine fremde Branche oder ins Ausland begibt, kann die due diligence Analyse in den ersten Monaten nach dem Erwerb für die Integrationsarbeit eine gute Basis darstellen.
In der Regel wird die due diligence durch den Käufer aufgrund der vom Verkäufer überlassenen Informationen und Unterlagen durchgeführt. In vielen Fällen werden die Verhältnisse des Unternehmens auch von Seiten des Verkäufers einer Überprüfung unterzogen. Dies ist zum einen deshalb erforderlich, weil häufig für vertragliche Zusicherungen des Verkäufers vereinbart wird, dass die Angaben aufgrund sorgfältiger Prüfung und unter Hinzuziehung des erforderlichen Sachverstandes erfolgen. Eigene Untersuchungen und Offenlegungen können dem Verkäufer auch helfen, die vertraglich zu übernehmende Haftung zu reduzieren. Der Verkäufer versucht, sich unter Hinweis auf die Kenntnis des Käufers von der Haftung freizuzeichnen. Zum Teil wird zu diesem Zweck vom schwedischen Verkäufer auch ein besonderer Bericht (disclosure letter) entworfen.
Kaufvertrag
Es gibt keine Vertragsmuster für Unternehmenskäufe in Schweden. Regelmäßig wird auf der Basis eines vom Käufer vorgelegten Textes verhandelt. Das ist interessengerecht. Das Bedürfnis der vertraglichen Absicherung liegt überwiegend beim Käufer. Das Interesse des Verkäufers, welches sich in der Regel in der Absicherung des Kaufpreises und der Haftungsfreizeichnung erschöpft, beinhaltet deutlich geringere Unwägbarkeiten.
Die Zusicherungen und Bestätigungen (warranties and representations), die vom Verkäufer abzugeben sind, stellen das Herzstück eines Unternehmenskaufvertrages dar. Neben den üblichen Zusicherungen werden vom Käufer besondere Zusicherungen verlangt, die sich im Verlauf der due diligence als erforderlich herausgestellt haben. Das Interesse des Verkäufers ist genau gegenläufig. Er will seine Haftung für solche Umstände einschränken, die dem Käufer bereits bekannt geworden sind.
Der Käufer muss hier sehr sorgfältig sein, da er den vereinbarten Kaufpreis nur für ein Unternehmen zahlen will, das seinen Vorstellungen entspricht. Wenn durch den Vertrag seiner Kenntnis von negativen Fakten eine zu große Bedeutung beigemessen wird, werden eventuelle Zusicherungen des Verkäufers leicht verwässert. Es ist kaum möglich, eine Grenze zwischen den Begriffen „Kennen“, „Kennen müssen“ und „Zweifel hegen“ zu ziehen.
Der größte Teil der Vertragsverhandlungen wird üblicherweise darauf verwandt, einen für beide Seiten akzeptablen Kompromiss betreffend der Formulierung der warranties und representations zu finden.
Vertragstechnik und anzuwendendes Recht
Es ist natürlich ein Vorteil, wenn der Vertrag in der eigenen Muttersprache abgefasst wird. Hierauf wird sich die schwedische Verkäuferseite im Regelfall jedoch nicht einlassen. In den meisten Fällen wird man daher auf die englische Sprache ausweichen müssen. Dagegen ist nichts einzuwenden. Im Bereich der internationalen Firmenkäufe gewinnt aber leider in der Folge auch die angloamerikanische Vertragspraxis immer mehr an Musterfunktion. Für deutsch-schwedische Transaktionen ist jedoch von der Nachahmung der angloamerikanischen Rechtspraxis abzuraten, da es hierbei zu vielfältigen Systembrüchen mit dem kodifizierten schwedischen oder deutschen Recht kommen kann. Das Ziel, eindeutige und praktikable Vereinbarungen zu treffen, wird so nicht selten verfehlt. Es empfiehlt sich daher, eine eindeutige Rechtswahl zu treffen, wobei es für den deutschen Käufer durchaus akzeptabel und auch in vielen Fällen pragmatisch sein dürfte, sich auf schwedisches Recht zu verständigen.
Übergabe und Integration
Die nicht börsennotierte „kleine Aktiengesellschaft“ (AB) ist in Schweden ähnlich verbreitet wie die deutsche GmbH. Daher sind diese „kleinen Aktiengesellschaften“ auch regelmäßig Gegenstand internationaler Akquisitionen. Bei der Besetzung der Organe einer solchen Gesellschaft nach Durchführung der Akquisition ist besonders zu beachten, dass nach schwedischem Aktiengesellschaftsrecht die tägliche Geschäftsführung und die geschäftliche Verantwortlichkeit auseinander fallen. Die laufende Geschäftsführung obliegt in der Regel einem Geschäftsführer (Verkställande Direktör). Die unternehmerische Gesamtverantwortung der Gesellschaft liegt dagegen beim Vorstand (Styrelse), der aber an der laufenden Geschäftsführung meist nicht aktiv teilnimmt, sondern üblicherweise nur einige Male im Jahr zusammenkommt und daher in der Art seiner Amtsführung eher mit einem Aufsichtsorgan zu vergleichen ist. Zur Wahrung der Interessen der deutschen Muttergesellschaften und nicht zuletzt um die Risiken der persönlichen Haftung der Vorstandsmitglieder für die Beachtung der zwingenden Vorschriften des schwedischen Gesellschaftsrechts zu minimieren, sind schwedische Berater häufig in den Vorständen der schwedischen Tochtergesellschaft vertreten.