Ähnlich wie bisher auch werden die europäischen Vorschriften für Abfallim- und -exporte durch deutsche Regelungen ergänzt. Zu diesem Zweck wird das bislang noch gültige Abfallverbringungsgesetz deutlich novelliert. Ein erster Arbeitsentwurf mit Bearbeitungsstand 06.10.2006 liegt vor. Das Gesetz wird unter anderem Verfahrensvorschriften, ergänzende Bestimmungen zu den Rückfuhrverpflichtungen, Regelungen zu Behördenzuständigkeiten und Bußgeldtatbestände enthalten. Es soll zeitgleich mit dem Gültigkeitsdatum der VVA, also zum 12.07.2007 in Kraft treten. Letzteres ist jedenfalls beabsichtigt.
Vollzugshinweise und ergänzende Vorschriften aus Europa
Noch nicht sämtliche der insgesamt 14 Anhänge zur novellierten Verbringungsverordnung sind bislang mit Inhalten gefüllt. Dies gilt beispielsweise für Anhang IC mit seinen „spezifischen Anweisungen für das Ausfüllen der Notifizierungs- und Begleitformulare“ Anhang IC sowie für die in Anhang IIIA als „grün“ aufzulistenden Stoffgemische. Mit den Ausfüllanweisungen ist zeitnah zu rechnen. Ob die Aufnahme von Gemischen in Anhang IIIA noch bis zum 12.07.2007 erfolgt, ist derzeit noch nicht absehbar. Unabhängig hiervon wird auf europäischer Ebene zu verschiedenen, die grenzüberschreitende Abfallentsorgung betreffenden Themen an Vollzugshinweisen und vergleichbaren Papieren gearbeitet. Dies gilt beispielsweise für die problematischen Schnittstellen zwischen der Verbringungsverordnung und dem Anwendungsbereich der Hygieneverordnung (1747/2002) sowie für einheitliche Verfahren zur Berechnung der Sicherheitsleistungen. Verschiedene bisher existierende sogenannte „Infosheets“ zur Abfallverbringungsverordnung werden aufgehoben. Gleichzeitig werden neue Handlungshilfen in dieser Form geschaffen. Diese werden unter anderem den Bereich der Abfälle aus elektrischen und elektronischen Geräten, das neue Instrument der vorläufigen Verwertung und Beseitigung sowie das für Händler und Makler problematische Verfahren nach Artikel 18 in Verbindung mit dem Formular nach Anhang VII der Verordnung betreffen.
Musterverwaltungsvorschrift der LAGA
Die Länderarbeitsgemeinschaft Abfall bereitet zur Zeit eine Musterverwaltungsvorschrift zur Verordnung über die Verbringung von Abfällen vor. Eine Arbeitsgruppe ist eingesetzt worden. Es ist davon auszugehen, dass das Papier den Vollzug bei der grenzüberschreitenden Entsorgung in Deutschland prägen wird. Mit der Fertigstellung der MusterVV vor der Anwendbarkeit der Verbringungsverordnung ist allerdings nicht zu rechnen.