Zum gegenwärtigen Stand
Weite Verbreitung hat eine "Arbeitshilfe zur Umsetzung der Gewerbeabfallverordnung in Nordrhein-Westfalen" gefunden. Das Papier nebst im Anhang beigefügter Musterformblätter wurde vom Umweltministerium Nordrhein-Westfalen konzipiert. Es trägt das Datum 24.10.2002. Das Papier ist überholt.
Im Entwurf vorgelegte Vollzugshilfen der LAGA existieren mit Bearbeitungsstand vom 15.11.2002 und mit Datum vom 30.12.2002. Beide Versionen weisen geringfügige textliche Unterschiede auf. Das Papier mit Datum vom 30.12.2002 wurde den beteiligten Kreisen zwischenzeitlich zur Stellungnahme bis zum 31.01.2003 zur Verfügung gestellt. Im Anschluß an das Anhörungsverfahren werden die LAGA-Gremien beraten.
Nordrhein-Westfalen hat das LAGA-Papier mit Bearbeitungsstand vom 30.12.2002 an die nachgeordneten Behörden weitergeleitet und diesen als Arbeitshilfe zur Kenntnis gegeben. Ein entsprechender Erlass datiert vom 03.01.2003. Er enthält einige zusätzliche Vorgaben, die über den LAGA-Entwurf hinausgehen. Der Erlass ist teilweise als vorläufig gekennzeichnet.
In Sachsen existiert ebenfalls ein Einführungserlass. Die anderen Bundesländer orientieren sich ohne gesonderten Erlass zunächst an den Vorgaben der LAGA.
Unterschiedliche Auffassungen zwischen den einzelnen Bundesländern und dem Bund gibt es nach wie vor hinsichtlich der Frage, ob und inwieweit die Gewerbeabfallverordnung bei grenzüberschreitender Abfallentsorgung anzuwenden ist. Die hierzu vertretenen Auffassungen sind nach unserer Einschätzung zumindest in Teilen bundes- und europarechtswidrig.
Die eingangs erwähnten Musterformblätter Nordrhein-Westfalen werden derzeit überarbeitet.