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Eintrag
Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) – Handlungsbedarf für Ihre...
18.01.2023 Matthias Achenbach, Lars-Henning Behrens, Dr. Sebastian Talarowski

Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) – Handlungsbedarf für Ihre Personengesellschaft

Mit dem „Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG)“, das zum 1. Januar 2024 in Kraft treten wird, wird das Personengesellschaftsrecht an das moderne Wirtschaftsleben angepasst und dadurch umfassend geändert. Zahlreiche Neuerungen kommen auf Personengesellschaften (insbesondere GbR, OHG und KG) zu, aus denen sich Handlungsbedarf z.B. für folgende Konstellationen ergeben können:

  • Überarbeitung von bestehenden GbR-, oHG-, KG-Gesellschaftsverträgen (insbes. Aufnahme von Regelungen zu Beschlussmängeln in Gesellschaftsverträgen)
  • Eintragung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts in das neue Gesellschaftsregister (nötig z.B. bei Erwerb von Grundstücken durch eine GbR oder im Rahmen von Geldwäscheprüfungen von Banken)
  • Möglichkeit einer „Umwandlung light“ für eine GbR
  • Bestimmung eines ausländischen Sitzortes einer GbR

Das Gesetz wird zwar erst im Jahr 2024 in Kraft treten, es werden bis dahin aber - im Einzelfall umfassende und ggf. zeitintensive - Vorarbeiten zu leisten sein.

In unserem Webinar „Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) – Handlungsbedarf für Ihre Personengesellschaft“, das am 1. Februar 2023 ab 10 Uhr online stattfinden wird, geben wir einen Überblick und Praxistipps, welche Neuerungen sich durch das MoPeG ergeben und wo (dringender) Handlungsbedarf besteht.

Registrieren Sie sich bequem online hier. 

Die Teilnahme ist kostenlos. Bitte beachten Sie, dass die Teilnehmerzahl begrenzt ist.

Autor:innen

Dr. Matthias Achenbach
Fachanwalt für Steuerrecht / Frankfurt
Zur Person
Lars-Henning Behrens
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht / Frankfurt
Zur Person
Dr. Sebastian Talarowski
Frankfurt
Zur Person
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