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Geldbußen, die von der EU-Kommission in Kartellsachen verhängt werden, sind nicht abzugsfähig
13.12.2004 avocado allgemein

Geldbußen, die von der EU-Kommission in Kartellsachen verhängt werden, sind nicht abzugsfähig

Kartellbußen der Kommission schöpfen – anders als dies im nationalen Kartellrecht vorgesehen ist – den Mehrerlös aufgrund der Kartellteilnahme nicht ab. Damit fehle der Buße ein „Abschöpfungsanteil“, der steuerlich berücksichtigt werden könne. Insofern verbiete sich der Abzug.

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