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Eintrag
Für alle Fälle vorgesorgt: Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
12.03.2020 Nina Horbach

Für alle Fälle vorgesorgt: Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Immer wieder wird man mit Situationen im Leben konfrontiert, in denen eine Person nicht mehr selber entscheiden kann, sei es aufgrund Krankheit oder Alter. Für Unternehmer kann diese Vollmacht essentiell sein, da das Wohlergehen nicht nur der Familie, sondern auch des Unternehmens von einer bedacht und gut beratenen Vollmacht abhängen kann. Hat man nicht vorher eine solche Vollmacht erteilt, ist das Gericht gehalten, einen geeigneten Betreuer einzusetzen – dies können zwar im Einzelfall, müssen aber nicht, die Familienangehörigen sein, sondern sodann ein fremder Dritter.

Selbst junge Erwachsene sollten die Möglichkeit erwägen, eine Vollmacht z.B. an ihre Eltern zu erteilen, um diesen im Notfall die Möglichkeit zu eröffnen, für die medizinisch richtige Betreuung zu sorgen und sich um ihre vermögensrechtlichen und geschäftlichen Belange kümmern zu können. Besitzt das erwachsene Kind bereits Geschäftsanteile im Vermögen, kann dies zudem eine Gefahr für das Familienunternehmen darstellen.

Im Wege einer Patientenverfügung, welche der Bevollmächtigte durchsetzen darf, wenn die betroffene Person selbst nicht mehr ihren Willen gegenüber Ärzten und Krankenhäusern äußern kann, legt man die eigenen Wünsche - insbesondere bezüglich eines menschenwürdigen Sterbens - nieder.

avocado rechtsanwälte berät über die Möglichkeiten, eine die individuellen Bedürfnisse absichernde Vollmacht in der geeigneten Form für den Fall der Fälle zu erstellen.

Autor:in

Nina Horbach
Frankfurt
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