Geplant ist ein umfassendes, kohärentes Reformpaket, das für weniger und besser ausgerichtete staatliche Beihilfen, eine verfeinerte wirtschaftliche Betrachtungsweise, effizientere Verfahren, bessere Rechtsanwendung, größere Berechenbarkeit und mehr Transparenz sorgen sowie die Mitgliedstaaten mehr in die Verantwortung nehmen soll.
Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung geplant
Hierzu will die Kommission zukünftig einen stärker wirtschaftsorientierten Ansatz bei der Beihilfenkontrolle verfolgen. Als zentralen Bestandteil ihrer künftigen ökonomischen Analyse sieht die Kommission offenbar die Theorie des Marktversagens. Hiernach ist eine Beihilfe – kurz gesagt – dann gerechtfertigt, wenn sie geeignet erscheint, ein Marktversagen zu korrigieren. Einzelheiten hierzu – etwa, wie ein derartiges Marktversagen festgestellt werden soll – lässt die Kommission jedoch noch offen. Sie will des Weiteren u. a. eine Mitteilung zu staatlichen Beihilfen und Innovationen veröffentlichen und vor allem Forschung und Entwicklung (FuE) und Innovationen durch einen neuen Beihilferahmen fördern. Im Interesse einer effizienteren Beihilfenkontrolle und zur Erleichterung der Vergabe von Beihilfen, die eindeutig mit dem EG-Vertrag vereinbar sind, plant die Kommission zudem eine allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung, die bestimmte Beihilfekategorien von der Anmeldepflicht ausnimmt. Leitprinzip dieser Verordnung soll eine Konzentration der Beihilfepolitik auf die wettbewerbsschädlichsten Beihilfearten seien. Hierzu sollen – derzeit ebenfalls noch offene – klare „positive“ und „negative“ Bewertungskriterien vorgegeben werden. Die bestehenden Gruppenfreistellungsverordnungen (Ausbildung, KMU und Beschäftigung) sollen zukünftig durch die allgemeine Gruppenfreistellung vereinfacht und konsolidiert werden. Gleichzeitig sollen weitere Bereiche in die Gruppenfreistellung einbezogen werden, z. B. KMU- und FuE-Beihilfen. Auch die Regional-, Umweltschutz- und Rettungsbeihilfen will die Kommission auf die Gruppenfreistellung hin prüfen.
Beihilfeverfahren sollen kürzer werden
Die Kommission plant überdies, die Obergrenzen für De minimis-Beihilfen, die von den Mitgliedstaaten ohne weitere Auflagen vergeben werden können, zu erhöhen. Was die Beihilfeverfahren angeht, liegt deren Hauptmanko nach Auffassung der Kommission in der langen Verfahrensdauer. Die Kommission will daher nicht nur ihre Verwaltung und ihre internen Verfahren, die Rechtsanwendung und die Beihilfenkontrolle verbessern, sondern auch Leitlinien für bewährte Praktiken herausgeben. Der Kommission ist dabei insbesondere an berechenbareren Fristen, einer übersichtlichen Gliederung des Verfahrens und einer besseren Information (mit Hilfe des Internets) gelegen. Die Kommission wird auch prüfen, ob unabhängige Behörden im Mitgliedstaat sie bei ihrer Aufgabe, dem Beihilferecht Geltung zu verschaffen (Feststellung und vorläufige Rückforderung unrechtmäßig gewährter Beihilfen, Vollstreckung von Rückforderungsentscheidungen), unterstützen können. Die Kommission geht dabei davon aus, dass die Leitlinien für bewährte Praktiken, die allgemeine Gruppenfreistellung und die höheren Obergrenzen für De minimis-Behilfen die Verfahrensdauer bis zur Entscheidung der Kommission und den Verwaltungsaufwand der Mitgliedstaaten reduzieren werden.
Mitgliedstaaten werden stärker in die Pflicht genommen
Zur Durchsetzung einer effektiven Beihilfenkontrolle nimmt die Kommission auch die Mitgliedstaaten zukünftig stärker in die Pflicht. So will sie zukünftig vermehrt kontrollieren, ob die Mitgliedstaaten die in den Beihilfeentscheidungen festgelegten Bedingungen sowie die Gruppenfreistellungsverordnungen einhalten. Die Mitgliedstaaten sollen ferner dazu angehalten werden, Leitnormen festzulegen, anhand derer überprüft werden kann, ob staatliche Beihilfen im konkreten Fall die beste Form staatlichen Handelns darstellen, und ob eine Beihilfe das ihr gesteckte Ziel erreicht hat. Dies könnte in Zusammenarbeit mit den einzelstaatlichen Rechnungshöfen – so die Kommission – geschehen.
Aktionsplan im Internet abrufbar
Der vollständige Wortlaut der Mitteilung kann im Internet abgerufen werden unter: Kommentare www.europa.eu.int/comm/competition/state_aid/others/action_plan/ zum Aktionsplan können bis zum 15.09.2005 unter dem Stichwort „Reform des Beihilferechts“ an die E-Mail-Adresse stateaidgreffe@cec.eu.int der Europäischen Kommission gerichtet werden. Nach diesem Termin will die Kommission konkrete Reformvorschläge vorlegen.